Nachweis hins. Insolvenzverwaltung

  • Hallo!
    Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch.

    Ein Insolvenzverwalter bewilligt 2013 für die eingetragene Gläubigerin die Löschung einer Grundschuld. Diese Bewilligung bekomme ich heute mit dem Antrag des Eigentümers auf Löschung des Rechts vorgelegt. Ferner wurde mir eine begl.Ablichtung des Beschlusses des Insolvenzgerichts aus 2012 vorgelegt, in dem der Insolvenzverwalter als solcher bestellt wurde. Reicht mir das so aus? Aus der Internetseite http://www.insolvenzbekanntmachungen.de ergibt sich nichts, was darauf schliessen lassen könnte, dass der Insoverwalter 2013 bei Abgabe der Erklärung kein Verwalter mehr war.

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