Ausschlagung- ungeborenes Kind nachträglich bekannt

  • Hallo zusammen,

    ich habe letztens eine Ausschlagung aufgenommen, wo der Vater (für sich) und die Mutter zusammen als Ehegatten für ihre Kinder ausgeschlagen haben.
    Ich habe jetzt einen Anruf bekommen, wo mir mitgeteilt wird, dass die Mutter zum Zeitpunkt der Ausschlagungserklärung schwanger war, sie dies aber nicht gewusst haben und erst jetzt erfahren haben.

    Die Mutter fragt, ob die Erbschaft auch für das ungeborene Kind noch ausgeschlagen werden muss.
    Was meint ihr? Ich bin mir unsicher.

    LG

    2 Mal editiert, zuletzt von DippelRipfl (6. August 2019 um 13:48) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • Hallo zusammen,

    ich habe letztens eine Ausschlagung aufgenommen, wo der Vater (für sich) und die Mutter zusammen als Ehegatten für ihre Kinder ausgeschlagen haben.
    Ich habe jetzt einen Anruf bekommen, wo mir mitgeteilt wird, dass die Mutter zum Zeitpunkt der Ausschlagungserklärung schwanger war, sie dies aber nicht gewusst haben und erst jetzt erfahren haben.

    Die Mutter fragt, ob die Erbschaft auch für das ungeborene Kind noch ausgeschlagen werden muss.
    Was meint ihr? Ich bin mir unsicher.

    LG


    *geändert, Denkfehler

    Wenn sich der Zeugungszeitpunkt nicht feststellen lässt und es zweifelhaft ist, ob das Kind vor oder nach Erbfall gezeugt wurde, sollte aus Sicherheitsgründen ausgeschlagen werden. Schadet ja nichts bis auf die Gebühr.

  • Hallo zusammen, ich habe letztens eine Ausschlagung aufgenommen, wo der Vater (für sich) und die Mutter zusammen als Ehegatten für ihre Kinder ausgeschlagen haben. Ich habe jetzt einen Anruf bekommen, wo mir mitgeteilt wird, dass die Mutter zum Zeitpunkt der Ausschlagungserklärung schwanger war, sie dies aber nicht gewusst haben und erst jetzt erfahren haben. Die Mutter fragt, ob die Erbschaft auch für das ungeborene Kind noch ausgeschlagen werden muss. Was meint ihr? Ich bin mir unsicher. LG

    *geändert, Denkfehler Wenn sich der Zeugungszeitpunkt nicht feststellen lässt und es zweifelhaft ist, ob das Kind vor oder nach Erbfall gezeugt wurde, sollte aus Sicherheitsgründen ausgeschlagen werden. Schadet ja nichts bis auf die Gebühr.

    Dachte ich mir auch. Vorsichtshalber ausschlagen. Vielleicht kann man auf eine erneute Gebühr verzichten, können sie ja nichts für.
    Vielleicht gibt es aber ja auch andere Meinungen :)

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