Minderjähriger erwirbt Immobilie

  • Hallo, ich habe heute einen Antrag auf familiengerichtliche Genehmigung bekommen. Die sorgeberechtigten Eltern haben fuer Ihre Tochter eine hohe Entschaedigungssumme erhalten. Sie moechten, dass die Tochter nunmehr ein Haus kauft. Muss das familiengerichtlich genehmigt werden? Muss ich einen Ergaenzungspfleger bestellen? Was muss ich als erstes machen? Worauf muss man achten?

  • Sag mal ,

    was habt Ihr denn für Arbeitszeiten ?
    Wenn Dir der Antrag "heute vorgelegt" wurde, muss der Antrag Dir kurz nach Mitternacht vorgelegt worden sein.
    Was ist ein Yusuf ?
    Kenn ich nur als Vorname.
    Falls es sich beim Yusuf um eine Immobilie gem. Threadüberschrift handeln soll :gruebel:, dürften §§ 1643 I u. 1821 BGB in Erwägung zu ziehen sein.

  • Habe es schon abgeändert. Weiß nicht warum er Yusuf da übernommen hat anstatt Haus. Sorry:(
    Ich bin leider die einzige Famlienrechtspflegerin hier im Haus und weiß nicht genau wie ich genau vorgehen soll. Grundstückveräußerung bei Minderjährigen hatte ich schon mehrere. Doch diesmal habe ich einen Antrag vorliegen mit einem Hauserwerb.
    Wie geht ihr denn da vor? Holt ihr euch da auch ein Wertgutachten ein vom Haus, dass es mit dem Kaufpreis so klappt? Anhörungen? Oder bestellt man einen Ergänzungspfleger, der das Geschäft prüft?

  • Einen Ergänzungspfleger brauchst Du nur, wenn ein Vertretungsausschluss besteht, z. B. wenn das Kind (vertreten durch seine Eltern) das Grundstück von seinen Eltern, Großeltern usw. kauft.
    Genehmigen musst Du das RG in jedem Fall (§ 1821 Nr. 5 BGB).

    Anhören würde ich das Kind (je nach Alter) und die Eltern. Man sollte bedenken, dass das Kind auch erhebliche Verpflichtungen hat, wenn das Haus z. B. vermietet wird o. Ä.
    Einen Kauf musste ich bisher nur in einer Betreuungssache genehmigen (und da war das unproblematisch).

    Ein Gutachten würde ich erstmal anfordern und dann sehen, was kommt.

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