Hallo,
es soll das Grundstück des Betreuten verkauft werden für einen Betrag von 300.000,-- EUR. Der Kaufvertrag enthält die Vollmacht zur Grundschuldbestellung; eine Obergrenze für die Grundschuld wird nicht genannt.
Nun soll eine Grundschuldeintragung von 720.000,-- EUR genehmigt werden. Das Haus ist wohl eine Bruchbude und soll abgerissen werden. Irgendwie habe ich Bauchschmerzen... kann aber keine konkreten Gefahren benennen,zumal eine Sicherungsabrede vorliegt...