Forderung gg. Gesamtschuldner - Verjährung

  • Hallo,

    wir vollstrecken eigentlich gegen zwei Gesamtschuldner. Der eine Schuldner hat einen Insolvenzantrag gestellt. Das Verfahren läuft noch. Aufgrund der Inso ist die Akte hier jahrelang liegen geblieben. Die Forderungen resultieren aus 2003 und 2004.

    Meine Frage: Ohne Inso-Verfahren wären die Forderungen verjährt. Durch das Insoverfahren ja zumindest gegen den Inso-Schuldner nicht. Wie ist es gegenüber dem anderen Schuldner? Die Vollstreckungshandlungen in der Vergangenheit gingen immer nur gegen den in Inso befindlichen Schuldner.

    Danke vorab.

    Liane

  • Je nach Art und Titulierung der Forderung ist mithin Verjährung gegen den nicht im Insolvenzverfahren befindlichen Schuldner eingetreten.

    Jeder Schuldner hat seine eigene Frist am Laufen.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Ich nehme an, Ihr habt einen rechtskräftigen Titel, denn Du hast ja geschrieben "vollstreckt". Dann sind Forderungen aus den Jahren 2003, 2004 sicher noch nicht verjährt. § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB: 30 Jahre.

    Nur wenn Du mit "vollstreckt" eigentlich meinst "wir versuchen, die noch nicht rechtskräftig festgestellte Forderung geltend zu machen", dann ist wahrscheinlich Verjährung eingetreten.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Da ich die Bezeichnug SGL als Sachgebietsleiter gewertet habe, gehe ich von der Vollstreckung einer öffentl.-rechtl. Forderung aus. Daher wohl ohne Titel.
    Und weiterhin ist auf diesem Gebiet die überwiegende Ansicht, dass die Verjährung von Amts wegen beachtet werden muss.

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  • Unanfechtbare Verwaltungsakte sind Vollstreckungstitel und haben ggfs. auch eine Verjährungsfrist von 30 Jahren, aber da Liane schon selbst angemerkt hat, dass die Forderung verjährt ist, geht es wohl nur um die Wirkung der Unterbrechungshandlungen gegenüber dem Mitschuldner...:gruebel:
    Ansonsten müsste man mehr über die Art der Forderung wissen.

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.

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