Hallo,
wir vollstrecken eigentlich gegen zwei Gesamtschuldner. Der eine Schuldner hat einen Insolvenzantrag gestellt. Das Verfahren läuft noch. Aufgrund der Inso ist die Akte hier jahrelang liegen geblieben. Die Forderungen resultieren aus 2003 und 2004.
Meine Frage: Ohne Inso-Verfahren wären die Forderungen verjährt. Durch das Insoverfahren ja zumindest gegen den Inso-Schuldner nicht. Wie ist es gegenüber dem anderen Schuldner? Die Vollstreckungshandlungen in der Vergangenheit gingen immer nur gegen den in Inso befindlichen Schuldner.
Danke vorab.
Liane