Einstellung der Teilungsversteigerung

  • Es ist eine Teilungsversteigerung angeordnet. Eigentümer ist eine Erbengemeinschaft bestehend aus 3 Erben.
    Antragsgegner sind 2 der Erben. Beide beantragen unabhängig voneinander die einstweilige Einstellung. Hinsichtlich des einen Antragsgegners stimmt der Antragsteller einer Einstellung zu, da mit diesem eine Einigung (Erbteilsübertragung geplant) erzielt wurde. Bezüglich des zweiten Antragsgegners gibt es keine Einigung.
    Es müsste nun für den einen Antragsgegner die einstweilige Einstellung erfolgen und für den zweiten Antragsgegner der Einstellungsantrag zurückgewiesen werden. Wie geht dann aber das Verfahren dann weiter?

  • Es ist eine Teilungsversteigerung angeordnet. Eigentümer ist eine Erbengemeinschaft bestehend aus 3 Erben.
    Antragsgegner sind 2 der Erben. Beide beantragen unabhängig voneinander die einstweilige Einstellung. Hinsichtlich des einen Antragsgegners stimmt der Antragsteller einer Einstellung zu, da mit diesem eine Einigung (Erbteilsübertragung geplant) erzielt wurde. Bezüglich des zweiten Antragsgegners gibt es keine Einigung.
    Es müsste nun für den einen Antragsgegner die einstweilige Einstellung erfolgen und für den zweiten Antragsgegner der Einstellungsantrag zurückgewiesen werden. Wie geht dann aber das Verfahren dann weiter?


    Meines Erachtens ist das nicht trennbar. Entweder er beantragt die Aufhebung als solche im Ganzen (und dann sind beide Antragsgegner) oder halt nicht. Man kann ja nicht nur gegen einen der Miterben die Teilungsversteigerung betreiben.

  • Unterstellt, es handelt sich nicht um eine verschachtelte Erbengemeinschaft, sehe ich es genauso. Man kann das Verfahren nicht bzgl. eines Antragsgegners einstellen und bzgl. des anderen fortsetzen.
    Ich würde in einem einheitlichen Beschluss entscheiden und die Einstellung entweder insgesamt ablehnen oder eben insgesamt einstellen, je nach Begründung des Einstellungsantrages.
    Die Tatsache, dass der Antragsteller mit dem einen Antragsgegner offenbar bereits zu einer Einigung gekommen ist, könnte - wie gesagt, je nach Sachvortrag - ein Argument für eine Einstellung sein.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

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