Wohnungskündigung wegen Hospizaufenthalt

  • eine Berufsbetreuerin stellt den Antrag auf Wohnungskündigung weil die Betreute auf Grund einer Krebserkrankung nunmehr im Hospiz ist.
    Ich finde die Vorstellung einer Anhörung im Hospiz ,in der ich der Betroffenen quasi erkläre , daß sie dort eh nicht mehr lebend rauskommt menschenverachtend! Die Betreute bezieht keine Sozialleistungen und zahlt ihre Miete selbst.
    Was macht ihr in so einem Fall?
    Verfristen?

  • Guten Morgen,

    schwierig......

    Verfristen würde ich den Antrag nicht.
    Allerdings würde ich um weitere Angaben zum Sachverhalt bitten und natürlich um Vorlage eines ärztlichen Attestes, ob eine Versorgung in der Wohnung dauerhaft ausgeschlossen ist.
    Folgende Fragen würde ich in jedem Fall an den Betreuer richten:

    - Kann die Betroffene zu dem Antrag persönlich angehört werden?
    - Was möchte die Betroffene selbst? Möglicherweise ist diese mit der Kündigung einverstanden.
    - Falls kein Einverständnis besteht:
    - Sind die finanziellen Mittel so, dass sowohl die Wohnung gehalten werden kann, als auch die Versorgung im Hospiz gewährleistet ist? (Ich habe keine Ahnung, ob man sich an diesen Kosten beteiligen muss)
    - Wurden tatsächlich Möglichkeiten der Versorgung innerhalb der Wohnung in Betracht gezogen? Ggf.: Weshalb scheiden diese aus?

    Viele Grüße

    Stempelchen


  • :daumenrau Die Anhörung wird man nicht vermeiden können.

  • Deine Aussage:
    "

    Ich finde die Vorstellung einer Anhörung im Hospiz ,in der ich der Betroffenen quasi erkläre , daß sie dort eh nicht mehr lebend rauskommt menschenverachtend! Die Betreute bezieht keine Sozialleistungen und zahlt ihre Miete selbst."

    Dazu sage ich: Die Anhörung zur Wohnungskündigung hat nicht den Zweck der Betroffenen zu erklären, dass sie dort nicht mehr lebend rauskommt. Sie hat den Zweck den Willen der Betreuten festzustellen, der das A und O der Betreuung darstellt. Wer im Hospiz ist, weiß auch warum- oder er weiß es nicht, dann ist die Anhörung betreffend der Wohnung auch ergebnislos, denn dann wird im Regelfall auch die Wohnung nicht erinnert.

    Gerade im Hospiz sollte die Anhörung erfolgen, denn gerade dort machen sich die Menschen Sorgen um- was passiert nach mir? Und es macht für die Betreute auch einen Unterschied ob Sie der Nachwelt eine geräumte Wohnung hinterlässt, sprich alles entsorgt und nur aufbewahrte Wertsachen oder IHRE Wohnung mit allem drum und dran. Es ist durchaus normal, dass Betreute sich die zweite Alternative wünschen, sofern es Erben aus der Verwandtschaft gibt oder noch Dinge benennen wollen, die der Betreuer auf jeden Fall für die Erben aufbewahren soll. Dieser Wunsch wäre bei einer Anhörung zu erfragen und kann auch zur Versagung der Genehmigung führen.

    Der Betreuer muss auch darlegen, warum er die Wohnung kündigen muss im Sinne der Betreuten- fehlt denn das Geld, um diese aufrecht zu erhalten? Dies ist zuerst zu prüfen - denn kein Mensch denkt so streng wirtschaftlich, dass er vor einem Hospizaufenthalt die Wohnung kündigen (und räumen würde). Entsprechend muss es auch der Vertreter einer Person-der Betreuer nicht tun, sondern nur wenn es notwendig ist.

    Weiterhin ist die ärztliche Prognose heranzuziehen- eine Kündigung für eine Wohnung mit 3 Monatiger Kündigungsfrist und vorigem Genehmigungsverfahren für eine Betreute mit Lebenserwartung 4 Monate macht kaum Sinn.

    Also: 1.Betreuer nach dem Grund/der Notwendigkeit befragen.
    2. Betreuer nach ärztlicher Prognose befragen.
    3. Liegen zwingende Gründe für die Kündigung vor (dazu zählt nicht- "weil dann Miete verloren geht"- denn das benachteiligt die Betreute nicht mehr, sondern nur evtl. Erben. ) oder Wunsch der Betreuten und ist aufgrund der Lebenserwartung noch von genügend Zeit für das Genehmigungsverfahren bis Rechtskraft die 3 Monate Kündigungsfrist auszugehen: dann 4. sonst Betreuer um Rücknahme bitten.
    4. dann Anhörung (nicht mit dem Ziel die Betreute über den baldigen Tod aufzuklären, sondern in diesem Fall zu befragen ob die Wohnung aufgelöst werden soll, oder ob sie für die Erben erhalten bleiben soll)


    Und ja- natürlich kann man auch anderer Meinung sein und das Verfahren stumpf durchziehen: Es ist ein Antrag da, anhören, es sind wirtschaftliche Gründe da und Rückkehr nicht möglich, genehmigen.
    Ist aber nicht immer meins, denn an einer Wohnung hängt mehr als nur Geld und bei einer Räumung durch Fremde verschwinden viele Dinge, die Verwandte vielleicht gern gehabt hätten/der Betreuten wichtig waren, die keine materiellen Werte sind, aber gewaltige immaterielle die ein Außenstehender nicht erkennen kann.


  • Sehr schöne Überlegungen

  • In der Tat.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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