Grundschuldbrief im Grundbuchamt verschwunden

  • Guten Morgen!

    Ich weiß gar nicht, ob es irgendwo schon mal einen solchen Fall gab... :mad:

    Mir liegt ein Antrag vor, bei dem unter Anderem ein Briefrecht in Abteilung III gelöscht werden soll. Laut Eingangsstempel der Serviceeinheit war dieser auch beigefügt. Weiterhin wurde der Eingang des Briefs dem Notariat bestätigt. Als die Akte mit den entsprechenden Anträgen jedoch bei mir ankam, war kein Grundschuldbrief mehr beigefügt und niemand weiß, wo er gelandet ist. Ich habe bereits mit dem Notariat telefoniert - leider ist er auch nicht versehentlich zurück geschickt worden... :(

    An einem Aufgebotsverfahren dürfte ja nun kein Weg vorbei gehen - aber die Frage des Notariats war jetzt, ob ich (als Grundbuchamt) diesen Antrag bei der entsprechenden Abteilung stelle!? Das sehe ich aber eigentlich nicht so... Wieso sollte ich denn das Aufgebotsverfahren beantragen??? :gruebel:

    Danke schon jetzt für eure Hilfe...

  • Guten Morgen!

    Ich weiß gar nicht, ob es irgendwo schon mal einen solchen Fall gab... :mad:

    Mir liegt ein Antrag vor, bei dem unter Anderem ein Briefrecht in Abteilung III gelöscht werden soll. Laut Eingangsstempel der Serviceeinheit war dieser auch beigefügt. Weiterhin wurde der Eingang des Briefs dem Notariat bestätigt. Als die Akte mit den entsprechenden Anträgen jedoch bei mir ankam, war kein Grundschuldbrief mehr beigefügt und niemand weiß, wo er gelandet ist. Ich habe bereits mit dem Notariat telefoniert - leider ist er auch nicht versehentlich zurück geschickt worden... :(

    An einem Aufgebotsverfahren dürfte ja nun kein Weg vorbei gehen - aber die Frage des Notariats war jetzt, ob ich (als Grundbuchamt) diesen Antrag bei der entsprechenden Abteilung stelle!? Das sehe ich aber eigentlich nicht so... Wieso sollte ich denn das Aufgebotsverfahren beantragen??? :gruebel:

    Danke schon jetzt für eure Hilfe...

    Frag doch mal in der Wachtmeisterei?

  • Ich würde erstmal abwarten, ob der Brief wieder auftaucht, vielleicht auch in Akten, die die Serviceeinheit kurz davor oder kurz danach in der Hand hatte.
    Wenn der Brief nicht wieder auftaucht, (Cromwell: bitte hier nicht weiterlesen) dann würde ich mich wohl zu einer Löschung durchringen.
    Da der Brief vom Notar mit der Löschungsbewilligung eingereicht wurde, gehe ich davon aus, das der richtige Gläubiger die Löschung bewilligt.
    Wenn meine Serviceeinheit regelmäßig sorgfältig arbeitet, dann kann ich mich auch darauf verlassen, dass der richtige Brief hier vorlag.
    Also vermutlich: Augen zu und durch, auch wenn das nicht der rechtlich zutreffende Weg ist, und auch wenn ich dafür im Forum hingerichtet werde.

  • Ich kenne genau diesen Fall..
    Zusammenfassend wurde durch den Notar das Aufgebotsverfahren beantragt und dort wurde von der Erhebung der Kosten abgesehen.

    PS: wie ein Wunder lagen die Briefe eines Tages auf einem Schreibtisch, natürlich nach Abschluss des Aufgebotsverfahrens - es war aber keiner ;)

  • An einem Aufgebotsverfahren dürfte ja nun kein Weg vorbei gehen - aber die Frage des Notariats war jetzt, ob ich (als Grundbuchamt) diesen Antrag bei der entsprechenden Abteilung stelle!? Das sehe ich aber eigentlich nicht so... Wieso sollte ich denn das Aufgebotsverfahren beantragen???

    Antragsberechtigt ist der Gläubiger. Die gängigen Kommentare zum FamFG vertreten die Auffassung, dass der Eigentümer in gewillkürter Prozesstandschaft antragsberechtigt sein kann, wenn der Gläubiger eine Löschungsbewilligung erteilt hat.

    Frag doch mal den Notar, wie er auf seine Idee kommt.:teufel:

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Der Brief ist auf jeden Fall im Grundbuch angekommen (ich nehme mal an, der Antrag wurde vom Notariat direkt dort abgegeben) - der Eingang des Briefes wurde von einer der Serviceeinheiten vermerkt!

    Ich denke, ich werde wirklich erst noch mal abwarten bzw. falls der Notar zeitnah nachfragen sollte, dass das Aufgebotsverfahren sicher nicht durch das GBA beantragt werden wird. Dass man ggf. von der Kostenerhebung absehen müsste, hatte ich mir im Übrigen auch schon überlegt - ich würde dann mal mit den Kolleginnen sprechen...

  • Aus der Praxis früher beim Grundbuchamt: Abwarten. Der Brief taucht irgendwann (meist nach gemeinsamer Suchaktion, ganze Abteilung war beteiligt!) wieder auf. Eine Kraftloserklärung war bei uns nie nötig.

  • Männer sind für Aufgebote eben grundsätzlich ungeeignet.:D Für Arbeit ohnehin.:teufel:

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • [QUOTE ich würde dann mal mit den Kolleginnen sprechen...

    Sind wir schon soweit, dass nur noch Frauen bei der Justiz arbeiten? :mad:[/QUOTE]

    Nein, tatsächlich haben wir hier auch einige Rechtspfleger...aber für die Bearbeitung der Aufgebotssachen sind eben zwei Kolleginnen zuständig... :D

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