Verkäufer verstirbt vor Eintragung

  • A. verkauft an B. Der Antrag wurde beim GBA gestellt. Es erging eine Zwischenverfügung (Verwandtschaftsverhältnis klären, Frage der UB). Zwischenzeitlich verstirbt der Verkäufer. Laut bislang bekanntem Testament ist der Käufer Alleinerbe. Erfolgt die Eintragung aufgrund der Auflassung oder im Rahmen der Grundbuchberichtigung?

  • Streng genommen:

    Ist der Käufer tatsächlich alleiniger Erbe geworden, ist er bereits durch den Erbfall Alleineigentümer geworden. Der Erwerb durch Auflassung erfordert immer auch die Grundbucheintragung, damit der Erwerbsvorgang abgeschlossen ist. Die Eintragung fehlt noch.

    Aus meiner Sicht kann niemand etwas von sich selbst erwerben. Daher wäre Erwerbsgrundlage hier dann die Erbfolge.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!