Hallo,
ich habe eine Akte übernommen, in der der Antrag auf Genehmigung der Erbausschlagung zurück gewiesen wurde, da die Überschuldung nicht festgestellt werden konnte. Die Antragstellerin hat auf die gerichtlichen Schreiben nicht reagiert.
Gegen den Zurückweisungsbeschluss wurde kein Rechtsmittel eingelegt, so dass er rechtskräftig geworden ist.
Nun belegt der Anwalt der Kindesmutter, die Überschuldung des Nachlasses und fragt an, wie weiter verfahren werden kann. Das Genehmigungsverfahren ist ja abgeschlossen.
Käme hier eine Anfechtung der Annahme in Betracht? Eigentlich gibt es ja keinen Anfechtungsgrund...