Hallo!
Ich habe das erste Mal einen Antrag auf Erteilung eines europäischen Nachlasszeugnisses auf dem Tisch. Der Antrag kommt von einem Notar, kein Formblatt. Benötigt wird das Zeugnis für Spanien.
Besonders kompliziert macht die Sache, dass Testamentsvollstreckung angeordnet ist sowie Vor- und Nacherbfolge.
Stehe echt auf dem Schlauch!
Zur TV geben sie z.B. nur an, dass TV angeordnet ist (angeordnet ist sowohl Abwicklungsvollstreckung als auch Dauervollstreckung), die einzelnen Befugnisse gem. Anlage VI Ziff. 4 des Zeugnisses nicht.
Was ist mir der Vor- und Nacherbfolge?
Kann mir jemand helfen?
Europäisches Nachlasszeugnis
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Sonnenblume1 -
8. August 2019 um 12:58
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Zuständig dürfte der/die Richter/-in gem. § 16 Abs. 2 RPflG sein.
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Zuständig dürfte der/die Richter/-in gem. § 16 Abs. 2 RPflG sein.
Nur, wenn nicht von der Übertragung nach § 19 RPflG Gebrauch gemacht wurde.
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Zuständig dürfte der/die Richter/-in gem. § 16 Abs. 2 RPflG sein.
Nur, wenn nicht von der Übertragung nach § 19 RPflG Gebrauch gemacht wurde.
Stimmt. Bin jetzt von meinem Bundesland ausgegangen.
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