Über das Vermögen des S ist das IK-Verfahren eröffnet. Vor Antragsstellung hatte S mit 18 seiner 38 Gläubiger einen Schuldenbereinigungsplan geschlossen. Über 2 Jahre haben die 18 Gläubiger von S monatliche Zahlungen erhalten. Dann war doch der Insolvenzantrag erforderlich, das Verfahren wurde eröffnet.
Frage: Sind die Ratenzahlungen der 18 Gläubiger anfechtbar? Ich meine, mal eine Entscheidung gelesen zu haben, die hierbei die Gläubigerbenachteiligungsabsicht der Gläubiger verneint. Kann sich da jemand erinnern?
Danke schön!