Hallo,
ich habe eine Diskussion mit einem Kollegen betreffend die Versteigerung von ideellen Miteigentumsanteilen.
Die Konstellation ist so (Beispiel):
Die Eheleute X sind zu 1/20stel bzw. 1/10tel Miteigentümer der 4 auf demselben Grundbuchblatt eingetragenen Grundstücke 1, 2, 3 und 4. Die Belastungen sind identisch. Die Grundstücke selbst liegen weder direkt nebeneinander noch sind sie einheitlich bebaut oder anderweitig wirtschaftlich verbunden (voneinander abhängig). Zudem weisen sie unterschiedliche Nutzungen und Werte auf.
Was wäre(n) hier eigentlich das/die Versteigerungsobjekt(e) im Sinne der/des erforderlichen Einzelausgebote (s)?
Alternative I: jeweils der 1/20 und 1/10 MEA an jedem Einzelgrundstück (also 8 Objekte),
Alternative II: jeweils der 1/20 und 1/10 MEA an allen vier Grundstücken zusammen (also 2 Objekte)?
Ist es eigentlich ohne weiteres möglich, die wirtschaftliche Einheit dieser 2 MEA-Einheiten der Eheleute anzunehmen und diese (unabhängig von AI oder AII) zu 3/20stel (Gesamtausgebot) zusammenzufassen?