Hallo ihr Lieben,
ich habe hier eine Unterhaltspfändung, die sich etwas hinzieht. Pfüb ist erlassen, jedoch hat der Schuldner hiergegen Erinnerung eingelegt weil weitere unterhaltsberechtigte Personen vorhanden sind.
Der Schuldner hatte nun angeboten eine größere Ratenzahlung zu leisten. Der Gl. Vertreter wäre damit grds einverstanden und hat noch ein paar Punkte hinzugefügt.
Der Gläubiger Vertreter bittet nun, sofern der Schuldner mit dem Gesamtpaket einverstanden ist, durch Beschlussfassung den Vergleich zu beschließen.
In meinen Augen bin ich als VG dazu gar nicht befugt.
Die Parteien können sich außergerichtlich einigen. Ich könnte dann nach §§ 775 Nr., 776 ZPO einstweilen einstellen.
Oder habe ich etwas übersehen?