Kindergeld: BerH gg. Familienk. + VKH bei Best. d. Berecht., Anrechnung?

  • Hallo,

    Anwältin vertritt im Verfahren zur Bestimmung d. Kindergeldberechtigten (§64 EStG) mit VKH.

    Hat vorher BerH-Vergütung erhalten wegen Klärung des Kindergeldbezugs mit der Familiekasse.

    Hier hat eine Anrechnung zu erfolgen, oder? Ich denke ja, Bezi auch, Anwältin verneint.

    VG, Ryker

  • Hallo,

    Anwältin vertritt im Verfahren zur Bestimmung d. Kindergeldberechtigten (§64 EStG) mit VKH.

    Hat vorher BerH-Vergütung erhalten wegen Klärung des Kindergeldbezugs mit der Familiekasse.

    Hier hat eine Anrechnung zu erfolgen, oder? Ich denke ja, Bezi auch, Anwältin verneint.

    VG, Ryker

    Mit welcher Begründung verneint die RAin die Anrechnung.
    Welchen genauen Wortlaut hatte die Beratungshilfebewilligung.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Berechtigungsschein nennt: "Vorgehen gegen Familienkasse Nord (wegen Ablehnung Kindergeld Antrag)" [sic]
    Die Anwältin konstruiert einen Unterschied zwischen der sozial-/steuerrechtlichen Beratungssache und meinem Verfahren als "familiengerichtliche Regelung".

  • Das ist für mich dieselbe Angelegenheit, sodass eine Anrechnung zu erfolgen hat.


    Aus meiner Sicht nicht zwingend. Es kommt auf die Hintergründe an.

    So kann die Ablehnung durch die Kindergeldkasse z. B. erfolgt sein, weil die Vorausetzungen für die Gewährung von Kindergeld nicht vorliegen (Einkommen des Kindes, keine Erstausbildung usw.)

    Nachdem das nun (erfolgreich) geklärt ist, bedarf es der Bestimmung des Kindergeldberechtigten beim FamG, weil sich die Eltern nicht einigen.

    Aus meiner Sicht sind das eher verschiedene Angelegenheiten.

  • Ich habe mich entschlossen, der Erinnerung der Staatskasse abzuhelfen und eine Anrechnung vorzunehmen. Falls ich auf ein Rechtsmittel hin aufgehoben werde, sage ich Bescheid.

  • Berechtigungsschein nennt: "Vorgehen gegen Familienkasse Nord (wegen Ablehnung Kindergeld Antrag)" [sic]
    Die Anwältin konstruiert einen Unterschied zwischen der sozial-/steuerrechtlichen Beratungssache und meinem Verfahren als "familiengerichtliche Regelung".

    Die Ablehnung eines Kindergeldantrags kann viele Gründe haben. Ich nenne bei der Bewilligung von Beratungshilfe immer noch kurz den Grund für die Ablehnung eines Antrags (egal was für ein Antrag das war).

    Sprich doch einfach mal den Kollegen, der die Beratungshilfe bearbeitet auf dein aktuelles Problem hinsichtlich der Anrechnung an. Der sollte doch eigentlich auch wollen dass man möglichst unproblematisch feststellen kann, ob eine Anrechnung erfolgen muss, oder nicht.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Berechtigungsschein nennt: "Vorgehen gegen Familienkasse Nord (wegen Ablehnung Kindergeld Antrag)" [sic]
    Die Anwältin konstruiert einen Unterschied zwischen der sozial-/steuerrechtlichen Beratungssache und meinem Verfahren als "familiengerichtliche Regelung".

    Die Ablehnung eines Kindergeldantrags kann viele Gründe haben. Ich nenne bei der Bewilligung von Beratungshilfe immer noch kurz den Grund für die Ablehnung eines Antrags (egal was für ein Antrag das war).
    So ist es meiner Meinung nach auch richtig. Denn dann kann direkt am Inhalt des Scheins die Angelegenheit beurteilt werden, meist sogar ohne Beiziehung der Akte.
    Sprich doch einfach mal den Kollegen, der die Beratungshilfe bearbeitet auf dein aktuelles Problem hinsichtlich der Anrechnung an. Der sollte doch eigentlich auch wollen dass man möglichst unproblematisch feststellen kann, ob eine Anrechnung erfolgen muss, oder nicht.

    Darüber hinaus hätte man die Akte ja auch einfach beiziehen können. Im Zweifel ist dort die Abrechnung bereits erfolgt, und aus den eingereichten Unterlagen sollte sich wahrscheinlich erkennen lassen, dass es sich vermutlich wirklich um "die gleiche Angelegenheit" handelt.

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

    Hier geht Ihre Spende nicht unter. Rette mit, wer kann.

    -Die Seenotretter, DGzRS-

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