Hallo,
Anwältin vertritt im Verfahren zur Bestimmung d. Kindergeldberechtigten (§64 EStG) mit VKH.
Hat vorher BerH-Vergütung erhalten wegen Klärung des Kindergeldbezugs mit der Familiekasse.
Hier hat eine Anrechnung zu erfolgen, oder? Ich denke ja, Bezi auch, Anwältin verneint.
VG, Ryker