Guten Morgen liebe Kollegen,
die teilende Eigentümerin ordnet zwei Sondereigentumseinheiten Sondernutzungsrechte zu. Zum Zeitpunkt der Bewilligung der Eintragung ist sie bereits seit 2 Jahren aus der WEG ausgeschieden.
In der Teilungserklärung steht hierzu: "Der aufteilende Eigentümer ist berechtigt, die Stellplätze jeweils einer bestimmten Sondereigentumseinheit zur alleinigen Nutzung zuzuordnen und die Eintragung im Grundbuch zu bewirken. Unter der aufschiebenden Bedingung, dass der zur Sondernutzung Berechtigte in notarieller Form bestimmt wird, sind die anderen Sondereigentümer von der Nutzung der Stellplätze ausgeschlossen."
Der Notar weist nun bei Antragstellung darauf hin, dass die Zuordnung der SNR'e auch nach Ausscheiden aus der WEG möglich war. Es handele sich um eine sog. gestreckte Begründung von SNR'en (Schöner/Stöber, RN. 2913 a). Ich hab nun schon viel dazu gelesen. Hab aber bis jetzt nur eine Entscheidung gefunden, die dem folgt -nämlich OLG Stuttgart - 8 W 164/11. Dort war aber in der TE auch bereits vorgesehen, das eine Zuweisung durch die teilende Eigentümerin auch nach Ausscheiden aus der WEG möglich sein soll.
Ich tendiere daher dazu, die Zustimmungen aller Miteigentümer sowie deren Gläubiger zu fordern. Bevor ich das tue: Kennt jemand neuere Entscheidungen zu diesem Thema?