Ich bin neu im Grundbuch und habe momentan viele Anträge auf Eintragung einer bpD nebst Vormerkungen für Windenergieanlagen.
Ganz besonders drückt mich das "Problem" mit den Kosten bzw. den Wert.
Im aktuellen Sachverhalt wurde mir mitgeteilt, dass das jährliche Nutzugsentgelt 15.000,00 € beträgt.
Jetzt bin ich mir unsicher, nehme ich den 20fachen Wert nach §52 Abs. 3 Satz 1 GNotKG oder den 10fachen Wert nach §52 Abs. 3 Satz 2 GNotKG oder nehme ich nur 15.000,00 €.
Danke schon jetzt für eure Antworten und habt bitte Verständnis für einen Grundbuch-Neuling....