Verlust Loseblatt-Sparkassenbuchumschlag

  • Fall:

    Eswurde ein Antrag gestellt zur Durchführung eines gerichtlichenAufgebotsverfahrens für ein Loseblatt-Sparbuch.


     Laut den Bedingungen der Bank –„ kann die Bankein Sparkassenbuch auch in der Form eines Loseblatt-Sparbuchs mitSparkassenbuchumschlag und Sparkontoblättern ausgeben. Das Loseblatt-Sparbuchist nur gültig, wenn es aus dem Sparkassenbuchumschlag mit Kontonummer und denSparkontoblättern des laufenden Jahres besteht.“


    Die Antragstellerin hat dieSparkontoblätter der letzten 4 Jahre. Das einzige was ihr jetzt fehlt, ist derSparkassenbuchumschlag. Sie wusste nicht, dass der zum Sparbuch gehört und hatihn vernichtet.


    Jetzt beantragt sie einAufgebotsverfahren nur bzgl. des Umschlags, weil die Bank sich quer stellt undverweist auf die Bedingungen der Bank.


    Was haltet ihr davon?


    Umschlag = Inhaberpapier?

  • Kommt auf die getroffene Abreden drauf an.

    Ist die spez. Regelung abweichend von: Im Falle eines Verlustes des Sparkassenbuchs kann die Sparkasse ein neues Sparkassenbuch ausstellen oder die Ausstellung des neuen Sparkassenbuchs von der Durchführung eines Aufgebotsverfahrens abhängig machen. ?

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • "Im Falle eines Verlustes des Sparkassenbuches kann die Sparkasse ein neues Sparkassenbuch ausstellen oder die Ausstellung des neuen Sparkassenbuchs von der Durchführung eines Aufgebotsverfahrens abhängig machen."

    Loseblatt-Sparkassenbuch

    "Die Sparkasse kann das Sparkassenbuch auch in der Form eines Loseblatt-Sparkassenbuchs mit Sparkassenbuchumschlag und Sparkontoblättern ausgeben. Das Loseblatt-Sparkassenbuch ist nur gültig, wenn es aus dem Sparkassenbuchumschlag mit Kontonummer und den Sparkontoblättern des laufenden Jahres besteht."

  • Dann hängt das vom Goodwill der jeweiligen Sparkasse ab. :roll:

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Führen nicht Sparkassen in der Regel selbst Aufgebotsverfahren durch? Da sollte sich die Antragstellerin mal erkundigen. Nur in ganz seltenen Fällen macht das die hiesige Sparkasse nicht, z.B. bei einer sehr hohen Sparsumme.

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