Rückführung Bodenreformland

  • Ich sitze im NL und soll einen Erbschein erstellen für die " Rückführung von Bodenreformland" - Auflage des zuständigen GBA.
    In diesem Verfahren liegt ein notarielles Testament vor, welches eine eindeutige Erbeinsetzung enthält.
    Warum kann das nicht anerkannt werden. Das GBA hätte auch die Möglichkeit der Akteneinsicht in die Nachlassakte im eigenen Haus.
    Ich möchte es nur verstehen. Kostet ja auch Geld die Geschichte.

  • Mir fehlt da gerade die Phantasie für das Ansinnen. Warum wehren sich die Beteiligten nicht gegen diese "Auflage" des GBA? Das müßte doch rechtsmittelfähig sein.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Das GBA hätte auch die Möglichkeit der Akteneinsicht in die Nachlassakte im eigenen Haus. Ich möchte es nur verstehen. Kostet ja auch Geld die Geschichte.

    Wenn das GBA im selben Haus sitzt, wieso fragst du nicht den Kollegen/die Kollegin?

  • Ich bin das Fremdgericht NL was den Erbschein aufnehmen soll. Das spielt sich an einem anderen AG alles ab. Da ich schon seit 2000 aus dem GB raus bin, kann ja sein es gibt "Neuerungen". Die hier im Haus befragten Kollg. konnten mir meine Frage nicht beantworten.
    Die Betroffenen haben von meiner Kollg. im NL schon den Hinweis erhalten, dass ein not. Tes als Erbnachweis regelmäßig genügt. Das zuständige GBA meint reicht nicht in diesem Fall.

  • Müssen die Leute selbst wissen, ob sie Geld für den Erbschein investieren oder die Zwischenverfügung des GBA angreifen wollen. Die Erfolgsaussichten kann man natürlich ohne das Testament und die Grundbucheintragungen im Wortlaut zu kennen nicht abschätzen.

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  • Kann es sein, dass es vielleicht um eine Nachlassspaltung nach § 25 Absatz 2 RAG geht ? (siehe dazu Böhringer , "Auswirkungen der erbrechtlichen „Teilung” Deutschlands auf den Grundstücksverkehr", DNotZ 2004, 694/702 unter IV. Bodenreformland, Punkt 5 (Nachweis der Nachfolgeeigenschaft)

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Richtig.

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  • Die ASt war da, sie hatte leider zu wenig Unterlagen mit um diese Sache weiter nachvollziehen zu können. Opa ist 1983 verstorben, ES erteilt in 2013 und Oma ist 2000 verstorben unter Hinterlassung des not. TES.

    Worauf nun abgestellt wird??

  • Wenn trotz Testament ein Erbschein verlangt wird, kann es ja nur um Oma gehen. Wobei ich jetzt nicht weiß, wie da die Bodenreform reinspielen soll...:gruebel:

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  • Sie ist Miterbin nach dem 1983 verstorbenen Opa, da ich aber den Ausgang im Grundbuch nicht kenne, sie hatte ja nix mit bleibt die Frage wahrscheinlich unbeantwortet.
    Letztlich für mich als NL unerheblich aber war interessant weil noch nicht gehört von diesem Problem.

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