Hallo.
Ich habe hier einen Antrag des Landratsamts auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek.
Als Titel sind zwei Darlehensbescheide beigefügt.
Ich bin mir etwas unsicher, ob ein Darlehensbescheid einen Titel darstellt..
Was meint ihr?
Danke schon mal
Darlehensbescheid als Vollstreckungstitel?
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diplrpfl123 -
13. August 2019 um 13:46
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Das kommt auf den Bescheid an. Genießt er das Privileg der Festsetzung einer öffentlich-rechtlichen Forderung, ist dies u.U. ein Titel der zur Immobiliarvollstreckung geeignet ist.
Was ist denn Gegenstand bzw. wie ist Bescheid ausgestaltet? -
Wenn die Vollstreckungsbehörde die Vollstreckbarkeit der Forderungen bescheinigt hat, gibt's da nichts anzuzweifeln...
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Gegenstand des Bescheids ist die darlehensweise Gewährung von Sozialhilfe
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