Hallo,
ich habe folgenden Sachverhalt:
Einheit Nr. 1 gehört Schuldner
Einheit Nr. 2 gehört seiner Ehefrau (2. Ehe) und
Einheit Nr. 3 gehört der Tochter von Nr. 1 ( aus der 1. Ehe)
Insgesamt gibt es nur drei Einheiten.
Eine Verwalter gibt es zur Zeit nicht; in der Vergangenheit gab es einen aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs; bis 2014.
Gleichwohl hat aber der damalige Verwalter dieses Jahr einen Antrag auf Anordnung der ZVG gesetellt;der damalige Verwalter hat einen Anwalt für diesen Antrag bevollmächtigt.; später (nach Anordnung der ZVG) hat sich dann herausgestellt, dass diese Verwaltung nur bis 2014 wirksam war.
Nun hat die Tochter (Einheit Nr. 3) denselben Anwalt bevollmächtigt für die ZVG (um den Mangel der fehlenden Vertretung der WEG zu heilen) und die Ehefrau (Einheit Nr. 2) hat in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie mit einer ZVG einverstanden ist.
Reicht dies für eine ordnungsgemäße Vertretung der WEG aus? Wenn kein Verwalter bestellt ist, wird die WEG durch die Mitglieder der WEG gemeinschaftlich vertreten.
Daneben besteht noch ein Beitrittsbeschluss einer Bank.
Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
Viele Grüße
Europa