Moin,
sitze zurzeit über folgendem Fall.
Der Eigentümer A ist verstorben. Es liegt dem Grundbuchamt ein wirksam geschlossener Erbvertrag vor, in dem B als Alleinerbin eingesetzt worden ist. Des Weiteren liegt uns ein spanisches Testament vor (von einem spanischen Notar, nebst Eröffnungsprotokoll und Übersetzung).
In diesem Testament wurde ein Erbe C bzgl. spanischer Liegenschaften eingesetzt. Mehr nicht. Kann ich aufgrund des Erbvertrages den in Deutschland gelegenen Grundbesitz berichtigen?
LG