Hallo zusammen,
Im Januar wurde ein Antrag auf Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren gestellt.
Der Antrag konnte an den Ag. zugestellt werden. Einwendungen sind nicht ergangen, sodass der Titel dann erlassen wurde.
Auch dieser Beschluss konnte dem Ag. zugestellt werden.
Jetzt liegt uns eine Sterbeurkunde des Ag. vor, aus der sich ergibt, dass dieser bereits im Febr. 2018 verstorben ist.
Kann mir da jemand weiterhelfen? Muss ich den Beschluss aufheben?