Kann das Gericht Belege bei der Bank anfordern?

  • Die Töchter des Betreuten waren mit der Amtsführung der Berufsbetreuerin nicht einverstanden und haben dann selbst die Betreuung übernommen.Bei der Rechnungslegung der Berufsbetreuerin gibt diese an , das die Barentnahmen von einem Konto ausschließlich vom Betreuten selbst vorgenommen wurde.Das kann dieser wegen nun starker Demenz nicht mehr bestätigen.Damals ging es ihm noch besser !Die alte Betreuerin bekommt von der Bank nicht mehr die Auskünfte , wer das Bargeld quittiert hat.
    Ich habe die neue Betreuerin gebeten diese zu besorgen.Sie berichtet, daß man ihr die Belege verweigert ,sofern sie nicht auch die Schulden ihres Vaters bei dieser Bank übernimmt.( Die Bank ist keine Sparkasse,sondern eine von den "schwierigen") Das möchte die Betreuerin verständlicherweise nicht.Wie komme ich zu den Barbelegen? Kann ich die Bank auffordern?

  • Sie berichtet, daß man ihr die Belege verweigert ,sofern sie nicht auch die Schulden ihres Vaters bei dieser Bank übernimmt.


    Da dieser Sachverhalt außerhalb des Betreuungsverfahrens liegt, ist das auch außerhalb zu klären. Soll die Betreuerin sich notfalls rechtlich beraten lassen, wie Sie Ihren Anspruch isoliert gegen das Verwahrinstitut umsetzt.

    Wie komme ich zu den Barbelegen? Kann ich die Bank auffordern?


    Gegebenenfalls helfen nochmals salbungsvolle Worte von Seiten des Gerichts an die Bank, einer der aktuellen Betreuerinnen die Vorlage zu ermöglichen. Weisungen im Sinne des § 1846 BGB scheinen möglich. Müsste man in die Kommentierung schauen.

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  • Manchmal hilft auch ein Hinweis an den Betreuer "Sie sind gegenüber dem Gericht zur Erteilung von Auskünften verpflichtet. Werden diese nicht beigebracht, kann ggf. ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Es ist denkbar, dass Sie in so einem Fall gegen die die Auskunft verweigernde Bank einen Anspruch auf Schadenersatz in Höhe des Zwangsgeldes nebst Kosten haben, sofern diese ihren Auskunftspflichten nicht nachkommt.", den dieser dann der Bank vorlegt (also die von felgentreu genannten "salbungsvolle Worte" - allerdings zu Händen des Betreuers, denn die Bank ist ja kein Beteiligter unseres Verfahrens).

    Hat bei mir bisher immer dazu geführt, dass der Betreuer dann doch die Belege bekommt (in einem Fall musste ich so ein Schreiben 3 Jahre hintereinander aufsetzen...).

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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