Rechtspflegedirektor

  • Ich wage einmal zu behaupten, dass es im ganzen Land Ba-Wü innerhalb der Justiz keinen einzigen Rechtspflegedirektor bzw. Regierungsdirektor gibt, der aus dem gehobenen Dienst stammt.


    In Baden-Württemberg gibt es bei beiden Oberlandesgerichten jeweils einen Verwaltungsdirektor dessen Dienstposten dem Statusamt A 15 (Regierungsdirektor) zugeordnet ist. Sind beides Rechtspfleger. Und im Ministerium gibt es noch ein paar mehr.

    In Bayern geht da noch ein bisschen mehr und woanders nochn bisschen weniger.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Die Stellen im Ministerium dürften im Regelfall mit Volljuristen besetzt werden.

    Zusammenfassend kann man sicher sagen, daß es grundsätzlich diese Beförderungsmöglichkeit gibt, die Luft nach oben hin aber sehr dünn wird.

    Die Ministeriumsstellen in der Abteilung Vollzug schon, aber im übrigen Bereich ist es zumindest in NRW so, dass die Volljuristen Richter sind und daher nicht Regierungsdirektor sondern Richter am AG/LG/OLG sind. Da kann man schon davon ausgehen, dass die Leute im höheren Dienst als RR, ORR, RD und LRD mal das Rechtspflegersstudium absolviert haben (wie gesagt außer Bereich Justizvollzug). Zumindest in NRW.

  • Das sind doch Karriereaussichten für Rechtspfleger !

    Was hat das mit "Karriereaussichten für Rechtspfleger" zu tun? Ist doch ganz normal, dass jemand, der im ersten Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe (ehem. gehobener Dienst) beginnt, auch A15 und mehr werden kann. Dafür ist doch inzwischen nicht mal mehr ein "Aufstieg" (Wechsel vom "gehobenen Dienst" in den "höheren Dienst") erforderlich.

    Beim Finanzamt mag das normal sein. In der Justiz ist das, wie so oft, anders. Wenn man eine Rechtspflegertätigkeit ausübt, ist bei A13z Schluss. Und die bekommt heutzutage so gut wie keiner mehr.
    Will man mehr, muss man in die Verwaltung wechseln, und zwar in die richtige, nicht die am Amtsgericht. Da muss man schon Referent am LG oder OLG werden.

    Also dazu muss ich sagen, dass man auch im Finanzamt nicht als normaler Amtsprüfer A13/A14/A15 oder mehr werden kann. Dafür muss man sich schon um Führungspositionen bewerben und diese auch bekommen bzw. in eine Oberbehörde oder ein Ministerium wechseln. Aber es ist halt kein Jurastudium dafür erforderlich und so ein Werdegang ereilt natürlich bei weitem nicht jeden, aber es ist halt auch keine exotische Ausnahme. In der Regel sind allein die Amtsleiterposten nur mit reinen Volljuristen besetzt.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6


  • Also dazu muss ich sagen, dass man auch im Finanzamt nicht als normaler Amtsprüfer A13/A14/A15 oder mehr werden kann. Dafür muss man sich schon um Führungspositionen bewerben und diese auch bekommen bzw. in eine Oberbehörde oder ein Ministerium wechseln. Aber es ist halt kein Jurastudium dafür erforderlich und so ein Werdegang ereilt natürlich bei weitem nicht jeden, aber es ist halt auch keine exotische Ausnahme. In der Regel sind allein die Amtsleiterposten nur mit reinen Volljuristen besetzt.

    In der Justiz wirst Du allerdings A14+ nur an ganz wenigen großen Amtsgerichten finden und da dann eine Stelle. Bei den anderen AG ist spätestens bei A13 mit Zulage Schluss (wenn nicht eher bei A12). Führungsposition hin oder her.

  • Der Geschäftsleiter des hiesigen AG (Sachsen) ist A15 und damit Regierungsdirektor.

    Bei welchem denn? AG Dresden ist A14 und AG Leipzig A13.

    Amtsgericht Hoyerswerda. Liegt an den guten Bewertungen auf der Hauptsuchseite.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Pirna, Weißwasser und Döbeln? :D

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Das sind doch Karriereaussichten für Rechtspfleger !

    Was hat das mit "Karriereaussichten für Rechtspfleger" zu tun? Ist doch ganz normal, dass jemand, der im ersten Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe (ehem. gehobener Dienst) beginnt, auch A15 und mehr werden kann. Dafür ist doch inzwischen nicht mal mehr ein "Aufstieg" (Wechsel vom "gehobenen Dienst" in den "höheren Dienst") erforderlich.

    Beim Finanzamt mag das normal sein. In der Justiz ist das, wie so oft, anders. Wenn man eine Rechtspflegertätigkeit ausübt, ist bei A13z Schluss. Und die bekommt heutzutage so gut wie keiner mehr.
    Will man mehr, muss man in die Verwaltung wechseln, und zwar in die richtige, nicht die am Amtsgericht. Da muss man schon Referent am LG oder OLG werden.

    Also dazu muss ich sagen, dass man auch im Finanzamt nicht als normaler Amtsprüfer A13/A14/A15 oder mehr werden kann. Dafür muss man sich schon um Führungspositionen bewerben und diese auch bekommen bzw. in eine Oberbehörde oder ein Ministerium wechseln. Aber es ist halt kein Jurastudium dafür erforderlich und so ein Werdegang ereilt natürlich bei weitem nicht jeden, aber es ist halt auch keine exotische Ausnahme. In der Regel sind allein die Amtsleiterposten nur mit reinen Volljuristen besetzt.

    Ah.
    Und sind das dann reine Führungskräfte oder machen die auch noch ihre "normale" Arbeit.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Pirna, Weißwasser und Döbeln? :D

    Offtopic: Es war nicht nach den Städten meisten Stimmen für die blaue Partei gefragt.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Unsere ehemalige Geschäftsleitung war auch Rechtspflegedirektor, also so unüblich scheint das ja nicht zu sein. Ich meine aber auch, dass da der Aufstieg in den höheren Dienst vorangegangen ist und ich schätze mal stark, dass die Nachfolge auch irgendwann diesen Weg zum Direktor gehen wird...


  • Ah.
    Und sind das dann reine Führungskräfte oder machen die auch noch ihre "normale" Arbeit.

    Reine Führungskräfte. Es soll m. W. n. aber demnächst auch einige wenige Großbetriebsprüfer mit A15 geben. Das sind dann aber Exoten.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Der Geschäftsleiter des hiesigen AG (Sachsen) ist A15 und damit Regierungsdirektor.

    Bei welchem denn? AG Dresden ist A14 und AG Leipzig A13.

    Qualität spricht sich rum: AG Chemnitz

    Richtig. Wird aber in absehbarer Zeit aufgrund Altersabgangs wieder frei.

    Dann wird er wohl seinen Hut nehmen... ;)

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.


  • Ah.
    Und sind das dann reine Führungskräfte oder machen die auch noch ihre "normale" Arbeit.

    Reine Führungskräfte. Es soll m. W. n. aber demnächst auch einige wenige Großbetriebsprüfer mit A15 geben. Das sind dann aber Exoten.

    Aufgrund der Besonderheiten des Rpfl ist alles A14 aufwärts kein "Rpfl" mehr, das ist dann nur noch Verwaltung. Tolle Besonderheiten...

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!