Rechtspflegedirektor

  • Vermutlich Besoldung A15. Wenige Sekunden Suche in einer bekannten Internetsuchmaschine ergaben u.a. folgende Treffer:
    http://www.dienstrecht.bayern.de/gesetz/erlaeut…abelle_stmf.pdf (dort Seite 19)
    https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtspfleger#Laufbahn

  • Bei uns heißt das einfach Regierungsdirektor.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Bei uns heißt das einfach Regierungsdirektor.

    Ich behaupte mal, dass das bundesweit so ist.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich kann in #1 nichts von Bayern erkennen. (Bayern ist ja auch kein Bundesland sondern Freistatt!!!!!! :D)

    Da ich noch das eine oder andere Thema oder Beitrag vom TE kenne, bin ich mir nicht mal sicher, ob seine Aussage zu 100% korrekt ist.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • In Bayern gibt es keine "Justizinspektoren", sondern "Rechtspflegeinspektoren" etc... anstelle von "Justiz-" oder "Regierungs-" wird bei Rechtspflegern in der Justiz eben "Rechtspflege" vorgestellt.

    Ein Rechtspflegeoberinspektor ist ein Beamter im gehobenen Dienst, Besoldungsstufe A 10, mit Tätigkeiten im Rechtspflegerbereich.
    Bei uns hieße das "Justizoberinspektor", ist aber de facto genau das Gleiche.

    Ein Rechtspfleger, der in der Justizverwaltung tätig ist (als Geschäftsleiter eines entsprechend großen Gerichts) kann daher auch A15 und somit (in Bayern) "Rechtspflegedirektor" werden.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Das sind doch Karriereaussichten für Rechtspfleger !

    Was hat das mit "Karriereaussichten für Rechtspfleger" zu tun? Ist doch ganz normal, dass jemand, der im ersten Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe (ehem. gehobener Dienst) beginnt, auch A15 und mehr werden kann. Dafür ist doch inzwischen nicht mal mehr ein "Aufstieg" (Wechsel vom "gehobenen Dienst" in den "höheren Dienst") erforderlich.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Ist doch ganz normal, dass jemand, der im ersten Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe (ehem. gehobener Dienst) beginnt, auch A15 und mehr werden kann. Dafür ist doch inzwischen nicht mal mehr ein "Aufstieg" (Wechsel vom "gehobenen Dienst" in den "höheren Dienst") erforderlich.

    Hier nehme ich doch sehr an, dass ganz stark in den Ironietopf gegriffen wurde. Im wirklichen Leben bleibt A12 schon nur ein Traum für die meisten.

  • Ich wage einmal zu behaupten, dass es im ganzen Land Ba-Wü innerhalb der Justiz keinen einzigen Rechtspflegedirektor bzw. Regierungsdirektor gibt, der aus dem gehobenen Dienst stammt.

    Eigentlich müsste das eine ganz normale Funktionsstelle für Geschäftsleiter von Land-, Präsidialgerichten und teilweise sogar großen Amtsgerichten sein....

  • Ich wage einmal zu behaupten, dass es im ganzen Land Ba-Wü innerhalb der Justiz keinen einzigen Rechtspflegedirektor bzw. Regierungsdirektor gibt, der aus dem gehobenen Dienst stammt.

    Eigentlich müsste das eine ganz normale Funktionsstelle für Geschäftsleiter von Land-, Präsidialgerichten und teilweise sogar großen Amtsgerichten sein....

    Ich weiß nur, dass jemand bei unserem OLG Rechtspflegedirektor ist.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Ich wage einmal zu behaupten, dass es im ganzen Land Ba-Wü innerhalb der Justiz keinen einzigen Rechtspflegedirektor bzw. Regierungsdirektor gibt, der aus dem gehobenen Dienst stammt.

    Doppelt verloren. Siehe hier unter Einzeplan 05 - 0503. Allein die OGB hat schon 3 Stellen. Dazu dann noch 24 Stellen im Mysterium.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Die Stellen im Ministerium dürften im Regelfall mit Volljuristen besetzt werden.

    Zusammenfassend kann man sicher sagen, daß es grundsätzlich diese Beförderungsmöglichkeit gibt, die Luft nach oben hin aber sehr dünn wird.

  • Das sind doch Karriereaussichten für Rechtspfleger !

    Was hat das mit "Karriereaussichten für Rechtspfleger" zu tun? Ist doch ganz normal, dass jemand, der im ersten Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe (ehem. gehobener Dienst) beginnt, auch A15 und mehr werden kann. Dafür ist doch inzwischen nicht mal mehr ein "Aufstieg" (Wechsel vom "gehobenen Dienst" in den "höheren Dienst") erforderlich.

    Beim Finanzamt mag das normal sein. In der Justiz ist das, wie so oft, anders. Wenn man eine Rechtspflegertätigkeit ausübt, ist bei A13z Schluss. Und die bekommt heutzutage so gut wie keiner mehr.
    Will man mehr, muss man in die Verwaltung wechseln, und zwar in die richtige, nicht die am Amtsgericht. Da muss man schon Referent am LG oder OLG werden.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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