Neulich habe ich gelesen, dass in einem benachbarten Gericht ein Rechtspfleger zum Rechtspflegedirektor ernannt wurde.
Was ist das und wie wird er bezahlt ?
Rechtspflegedirektor
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Vermutlich Besoldung A15. Wenige Sekunden Suche in einer bekannten Internetsuchmaschine ergaben u.a. folgende Treffer:
http://www.dienstrecht.bayern.de/gesetz/erlaeut…abelle_stmf.pdf (dort Seite 19)
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtspfleger#Laufbahn -
Das sind doch Karriereaussichten für Rechtspfleger !
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Bei uns heißt das einfach Regierungsdirektor.
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Bei uns heißt das einfach Regierungsdirektor.
Ich behaupte mal, dass das bundesweit so ist.
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Bei uns heißt das einfach Regierungsdirektor.
Ich behaupte mal, dass das bundesweit so ist.
Anscheinend in Bayern nicht, sonst wäre die Frage wohl nicht gestellt worden.
Höchstwahrscheinlich soll Rechtspflegedirektor ausdrücken, dass derjenige eben keinen originären Hochschulabschluss besitzt bzw. kein Volljurist ist.
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Ich kann in #1 nichts von Bayern erkennen. (Bayern ist ja auch kein Bundesland sondern Freistatt!!!!!! :D)
Da ich noch das eine oder andere Thema oder Beitrag vom TE kenne, bin ich mir nicht mal sicher, ob seine Aussage zu 100% korrekt ist.
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In Bayern gibt es keine "Justizinspektoren", sondern "Rechtspflegeinspektoren" etc... anstelle von "Justiz-" oder "Regierungs-" wird bei Rechtspflegern in der Justiz eben "Rechtspflege" vorgestellt.
Ein Rechtspflegeoberinspektor ist ein Beamter im gehobenen Dienst, Besoldungsstufe A 10, mit Tätigkeiten im Rechtspflegerbereich.
Bei uns hieße das "Justizoberinspektor", ist aber de facto genau das Gleiche.Ein Rechtspfleger, der in der Justizverwaltung tätig ist (als Geschäftsleiter eines entsprechend großen Gerichts) kann daher auch A15 und somit (in Bayern) "Rechtspflegedirektor" werden.
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Das sind doch Karriereaussichten für Rechtspfleger !
Was hat das mit "Karriereaussichten für Rechtspfleger" zu tun? Ist doch ganz normal, dass jemand, der im ersten Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe (ehem. gehobener Dienst) beginnt, auch A15 und mehr werden kann. Dafür ist doch inzwischen nicht mal mehr ein "Aufstieg" (Wechsel vom "gehobenen Dienst" in den "höheren Dienst") erforderlich.
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Ein Rechtspfleger, der in der Justizverwaltung tätig ist (als Geschäftsleiter eines entsprechend großen Gerichts) kann daher auch A15 und somit (in Bayern) "Rechtspflegedirektor" werden.
Und so war es in dem Fall auch.
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Ist doch ganz normal, dass jemand, der im ersten Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe (ehem. gehobener Dienst) beginnt, auch A15 und mehr werden kann. Dafür ist doch inzwischen nicht mal mehr ein "Aufstieg" (Wechsel vom "gehobenen Dienst" in den "höheren Dienst") erforderlich.
Hier nehme ich doch sehr an, dass ganz stark in den Ironietopf gegriffen wurde. Im wirklichen Leben bleibt A12 schon nur ein Traum für die meisten.
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Ich wage einmal zu behaupten, dass es im ganzen Land Ba-Wü innerhalb der Justiz keinen einzigen Rechtspflegedirektor bzw. Regierungsdirektor gibt, der aus dem gehobenen Dienst stammt.
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Vor kurzem wurde mal ne Stelle mit A14 für Rechtspfleger ausgeschrieben. Das hatte schon Seltenheitswert.
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Ich wage einmal zu behaupten, dass es im ganzen Land Ba-Wü innerhalb der Justiz keinen einzigen Rechtspflegedirektor bzw. Regierungsdirektor gibt, der aus dem gehobenen Dienst stammt.
Eigentlich müsste das eine ganz normale Funktionsstelle für Geschäftsleiter von Land-, Präsidialgerichten und teilweise sogar großen Amtsgerichten sein....
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Ich wage einmal zu behaupten, dass es im ganzen Land Ba-Wü innerhalb der Justiz keinen einzigen Rechtspflegedirektor bzw. Regierungsdirektor gibt, der aus dem gehobenen Dienst stammt.
Eigentlich müsste das eine ganz normale Funktionsstelle für Geschäftsleiter von Land-, Präsidialgerichten und teilweise sogar großen Amtsgerichten sein....
Ich weiß nur, dass jemand bei unserem OLG Rechtspflegedirektor ist.
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Ich wage einmal zu behaupten, dass es im ganzen Land Ba-Wü innerhalb der Justiz keinen einzigen Rechtspflegedirektor bzw. Regierungsdirektor gibt, der aus dem gehobenen Dienst stammt.
Falsch
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Ich wage einmal zu behaupten, dass es im ganzen Land Ba-Wü innerhalb der Justiz keinen einzigen Rechtspflegedirektor bzw. Regierungsdirektor gibt, der aus dem gehobenen Dienst stammt.
Doppelt verloren. Siehe hier unter Einzeplan 05 - 0503. Allein die OGB hat schon 3 Stellen. Dazu dann noch 24 Stellen im Mysterium.
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Die Stellen im Ministerium dürften im Regelfall mit Volljuristen besetzt werden.
Zusammenfassend kann man sicher sagen, daß es grundsätzlich diese Beförderungsmöglichkeit gibt, die Luft nach oben hin aber sehr dünn wird.
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..., daß es grundsätzlich diese Beförderungsmöglichkeit gibt, die Luft nach oben hin aber sehr dünn wird.
Zu den Planstellen für Bayern von A 14 bis A 16 -> Landtag von BW Drucksache 16/5822
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Das sind doch Karriereaussichten für Rechtspfleger !
Was hat das mit "Karriereaussichten für Rechtspfleger" zu tun? Ist doch ganz normal, dass jemand, der im ersten Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe (ehem. gehobener Dienst) beginnt, auch A15 und mehr werden kann. Dafür ist doch inzwischen nicht mal mehr ein "Aufstieg" (Wechsel vom "gehobenen Dienst" in den "höheren Dienst") erforderlich.
Beim Finanzamt mag das normal sein. In der Justiz ist das, wie so oft, anders. Wenn man eine Rechtspflegertätigkeit ausübt, ist bei A13z Schluss. Und die bekommt heutzutage so gut wie keiner mehr.
Will man mehr, muss man in die Verwaltung wechseln, und zwar in die richtige, nicht die am Amtsgericht. Da muss man schon Referent am LG oder OLG werden. -
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