Guten Morgen,
die bestellte Verfahrenbeiständin (mit erweitertem Aufgabenkreis § 158 Abs. 4 S.2 FamFG) hat bislang nur Akteneinsicht beantragt. Eine schriftliche Stellungahme liegt noch nicht vor. Sie reicht allerdings schon ihren Vergütungsantrag für 2 Kinder über 1.100 Euro ein. Ist der Vergütungsanspruch schon entstanden?