ich sitze vor einerNachlasssache und grüble und grüble.
Es geht um einen zu erteilenden Erbschein.
Der Erblasser besaß die bosnisch-herzegowinischeStaatsangehörigkeit und hatte seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt inBosnien-Herzegowina. In meinem Bezirk liegt ein Grundstück des Erblassers.
Der Erblasser hat keine Verfügungen von Todes wegenhinterlassen. Er hinterließ eine Ehefrau (gesetzlicher Güterstand) und vierKinder.
Demnach würde nach bosnisch-herzegowinische Erbrecht dieEhefrau und die Kinder zu jeweils 1/5 Erben des Erblassers werden.
Die Witwe hat nun bei einem deutschen Notar einenErbscheinsantrag auf Alleinerbfolge aufnehmen lassen.
Alle vier Kinder haben Erbschaftserklärungen dahingehendabgegeben, dass sie ihre Erbteile nach ihrem Vater auf ihre Mutter übertragen.(geht meines Wissens nach bosnisch-herzegowinischen Recht schon). Drei Kinderhaben diese Erklärung vor einer bosnisch-herzegowinischen Notarin aufnehmenlassen und in deutsche Sprache übersetzen lassen + Apostille . Eines der Kinderhat ihre handschriftliche Erklärung lediglich von einem deutschen Notarbeglaubigen lassen. (nur UB)
Folglich stellt sich mir die Frage:
1) Reichteine einseitige Erklärung des Übertragenden aus?
2) WelcheForm ist dafür erforderlich?
Vielen Dank bereits im Voraus.