Guten Morgen,
ich habe eine Nachlasspflegschaft, die schon seit drei Jahren läuft.
Die Erben der I und II Ordnung haben ausgeschlagen, die Großeltern sind verstorben. Den ehemaligen Erben sind keine weiteren Angehörigen bekannt.
Es wurde Nachlassinsolvenz angeordnet, dann aber Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Es sind mehrere hoch verschuldete Grundstücke vorhanden. Von den vier Häusern hat der Insolvenzverwalter jetzt drei aus dem Insolvenzverfahren freigegeben.
Diese unterliegen jetzt wieder der Verwaltung des Pflegers. Sie stehen teilweise leer und es gibt eine Hausverwaltung, aber die Einnahmen sind anscheinend nicht kostendeckend. Der Pfleger muss jetzt erst mal den Sachverhalt ermitteln, der Insolvenzverwalter scheint sich da um nichts gekümmert zu haben.
Es ist auch kein Geld vorhanden um Heizöl zu kaufen ( und der nächst Winter steht vor der Tür), ein Objekt hat aus dem Grund auch keine Gebäudeversicherung mehr.
Die Frage ist, ob ich nicht ein Verfahren zur Feststellung des Fiskuserbrechts durch führen sollte.
Muss ich erst weitere Erben ermitteln obwohl , selbst wenn ich oder der Pfleger Erfolg haben wird, alle wegen der Überschuldung ausschlagen werden ?
Mir ist in diesem Fall die Abgrenzung Fiskuserbrecht - Pflegschaft nicht ganz klar.
Schon mal im Voraus vielen Dank für Eure Meinungen.....