Fiskuserbrecht oder Pflegschaft weiter führen ?

  • Guten Morgen,
    ich habe eine Nachlasspflegschaft, die schon seit drei Jahren läuft.
    Die Erben der I und II Ordnung haben ausgeschlagen, die Großeltern sind verstorben. Den ehemaligen Erben sind keine weiteren Angehörigen bekannt.
    Es wurde Nachlassinsolvenz angeordnet, dann aber Masseunzulänglichkeit angezeigt.
    Es sind mehrere hoch verschuldete Grundstücke vorhanden. Von den vier Häusern hat der Insolvenzverwalter jetzt drei aus dem Insolvenzverfahren freigegeben.
    Diese unterliegen jetzt wieder der Verwaltung des Pflegers. Sie stehen teilweise leer und es gibt eine Hausverwaltung, aber die Einnahmen sind anscheinend nicht kostendeckend. Der Pfleger muss jetzt erst mal den Sachverhalt ermitteln, der Insolvenzverwalter scheint sich da um nichts gekümmert zu haben.
    Es ist auch kein Geld vorhanden um Heizöl zu kaufen ( und der nächst Winter steht vor der Tür), ein Objekt hat aus dem Grund auch keine Gebäudeversicherung mehr.
    Die Frage ist, ob ich nicht ein Verfahren zur Feststellung des Fiskuserbrechts durch führen sollte.
    Muss ich erst weitere Erben ermitteln obwohl , selbst wenn ich oder der Pfleger Erfolg haben wird, alle wegen der Überschuldung ausschlagen werden ?
    Mir ist in diesem Fall die Abgrenzung Fiskuserbrecht - Pflegschaft nicht ganz klar.

    Schon mal im Voraus vielen Dank für Eure Meinungen.....

  • Fiskuserbrecht kann festgestellt werden, wenn alle bekannt gewordenen Erben ausgeschlagen haben. Es ist hier nicht mehr zu erwarten, dass ein Erbe gefunden wird, auch da das Verfahren bereits 3 Jahre läuft, die ersten Ordnungen ausgeschlagen haben.
    Auch wenn noch Erben gefunden werden ist eine Erbschaftsannahme bei wegen Masseunzulänglichkeit nahezu ausgeschlossen- ein informierter Erbe wird es wohl kaum annehmen.

    Ich würde es feststellen. Hier auch schnell, denn der Pfleger hat bereits angezeigt, dass er seine Aufgaben mangels Geldern nicht weiter erfüllen kann (Instandhaltung der Gebäude, Versicherung, Heizung) , es muss ein Erbe her...

  • Klarer Fall für das Fiskuserbrecht.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • NRW hat für das Fiskuserbrecht Richtlinien über die Abwicklung von Erbschaften des Landes NRW RdErl. d. Finanzministeriums – VV 1260 – 1 – VI 3 v. 27.6.2013.

    Gibt es Ähnliches auch für die anderen Bundesländer, insbesondere z.B. für Bayern? :confused:

  • NRW hat für das Fiskuserbrecht Richtlinien über die Abwicklung von Erbschaften des Landes NRW RdErl. d. Finanzministeriums – VV 1260 – 1 – VI 3 v. 27.6.2013.

    Gibt es Ähnliches auch für die anderen Bundesländer, insbesondere z.B. für Bayern? :confused:

    Hab mal den Link hier eingestellt:

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…ehoben=N&menu=1

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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