• Vater stellt Antrag auf Beratungshilfe für die Feststellung der deutschen Staatsbürgerschaft für seine zwei Kinder.
    Wie viele Scheine würdet Ihr erteilen? Einen Schein unter Nennung der Namen beider Kinder (für die Inanspruchnahme der
    Erhöhungsgebühr) oder gar zwei Scheine? Der Erziehungsberechtigte ist der Antragsteller?

  • Ich würde wohl gar keinen Schein erteilen. Die Feststellung der Staatsbürgerschaft dürfte ein Antragsverfahren sein, für das es sicherlich auch noch ein bequemes Formular gibt.

    Davon abgesehen wäre es bei mir nur eine Angelegenheit, da Gleichartigkeit des Verfahrens usw. Es gibt auch nur eine Person, die beraten wird, insoweit erübrigt sich auch die ewige Streitfrage, ob die Erhöhungsgebühr in Beratungshilfesachen überhaupt möglich ist.

  • Ich würde wohl gar keinen Schein erteilen. Die Feststellung der Staatsbürgerschaft dürfte ein Antragsverfahren sein, für das es sicherlich auch noch ein bequemes Formular gibt.

    Davon abgesehen wäre es bei mir nur eine Angelegenheit, da Gleichartigkeit des Verfahrens usw. Es gibt auch nur eine Person, die beraten wird, insoweit erübrigt sich auch die ewige Streitfrage, ob die Erhöhungsgebühr in Beratungshilfesachen überhaupt möglich ist.


    :daumenrau

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