Hier ist ein notarielles Testament in besonderer amtlicher Verwahrung.
Der Testierer verzieht nach Tschechien und will, dass sein Testament künftig bei Gericht in Tschechien verwahrt wird.
Ist bekannt, ob in Tschechien Gerichte notarielle Testamente verwahren?
Besteht (im Zeitalter der EuErbVO) ggf. -wie zwischen deutschen Gerichten auch- die Möglichkeit, das Testament -wegen der Widerrufswirkung ohne vorherige Rückgabe an den Betroffenen- direkt an das tschechische Gericht zur Weiterverwahrung auf Antrag des Betroffenen zu übersenden?