Notar beantragt beim Grundbuchamt die Vereinigung von Grundstück 1 und Grundstück 2.
Grundstück 1 ist mit einer Grundschuld belastet,
Grundstück 2 ist lastenfrei.
Gleichzeitig hat der Notar beim Katasteramt die Verschmelzung beantragt.
Unter Hinweis auf die unterschiedliche Belastung habe ich hingewiesen, dass die Vereinigung und anschließende Verschmelzung nicht möglich ist (Nachverpfändung fehlt).
Nun beantragt der Notar:
1. das lastenfreie Grundstück 2 dem belasteten Grundstück 1 als Bestandteil zuzuschreiben
2. dann die Vereinigung der beiden Grundstücke
Und zuletzt kommt in nächster Zeit die Verschmelzung.
Die Bestandteilszuschreibung ist möglich, aber warum dann noch Vereinigung?
Kann ich nur nach Bestandteilszuschreibung ohne weiteres die Verschmelzung eintragen?
Wie schon so oft bei diesem Thema hier gelesen, ist die Verwirrung (bei mir) perfekt.