Niederländische Namensführung

  • Hallo Foristen,

    in einer notariellen Urkunde erwerben Eheleute mit niederländischer Staatsangehörigkeit.
    Der Ehemann heißt (geändert) Wilhelm Adler, die Ehefrau Wilma Falke e/v Adler.
    Ich weiß, dass dies der Hinweis auf den Ehegatten ist. Nur: Wird das ins Grundbuch eingetragen? Und wenn ja: Wie? Oder anders gefragt: Trägt das jemand von Euch ein?

    Danke!

  • Zunächst vielen Dank, obwohl mir die Eintragungsweise (e/v) komisch vorkommt. Du hast aber recht: Damit macht man am wenigsten falsch; es steht schließlich so in der Urkunde.

    Es würde mich aber doch interessieren, ob das schon mal jemand (so) eingetragen hat.

  • Die Niederländer selber tragen ja diesen Zusatz nach meiner Erinnerung nicht ins Grundbuch ein, warum sollte es das deutsche Grundbuchamt tun?

    Ich habe die Unterlagen nicht mehr, weil die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Ich hatte aber einmal in einer erbrechtlichen Beratung ein Ehepaar hier, bei der der Ehemann Deutscher und die Ehefrau Niederländerin war.

    Die Ehefrau hatte in NL Grundvermögen und lieferte später einen Auszug aus dem "Kadasder" (= niederl. Grundbuch) nach.

    Ich meine mich genau zu erinnern, dass die Frau dort ohne den Zusatz e/v eingetragen war. Das meine ich deshalb noch genau zu wissen, weil das mit einer lustigen Begebenheit verbunden war:

    Die Frau hatte nämlich einen niederl. Familiennamen mit dem Wortbestandteil für "Deich" und stellte sich phonetisch so vor, dass es klang wie .... däik. Sie schrieb sich aber nicht "Westendijk" (das Westen- habe ich anonymisierend erfunden, der Wortbestandteil war in Wahrheit ein anderer), sondern "Westendejk". Da mich das wunderte, sagte sie mir, ihr Lebtag müsse sie das erklären, in ihrer Heimat und sogar in Deutschland. Sie schreibe sich eben mit "ej" und nich mit "ij", auch wenn es so ausgeprochen werde wie "ij".

    Nun gut. Als nun der niederl. Grundbuchauszug kam, stand sie sogar dort (!) falsch als "Westendijk" drin. Ich bin mir zu 90 % sicher, dass da kein e/v dabei war.

    DESIRE IS THE HURDLE TO SALVATION AND TIES ONE TO SAMSARA

  • Auch Dir vielen Dank.

    Mir kam gerade eine Idee: Ich werde eine Ausweiskopie vom Notar anfordern. Mal sehen, wie sich das amtlich schreibt.

  • Auch Dir vielen Dank. Mir kam gerade eine Idee: Ich werde eine Ausweiskopie vom Notar anfordern. Mal sehen, wie sich das amtlich schreibt.

    Das scheint mir angesichts des §20 Abs. 2 PAuswG problematisch. Da würde ich eher beim Notar anrufen und nachfragen wie es im Ausweis steht.

  • Ihr braucht dazu nicht beim Notar anzurufen.

    Erstens würde das nicht die Frage beantworten, ob der Zusatz auch ins deutsche Grundbuch muss. Zweitens würde sich, würdet Ihr den Notar fragen, allenfalls folgendes ergeben, was Euch auch good old Uldis sagen kann:

    Man muss in den NL unterscheiden zwischen "Ausweis" - das ist das, was im vorherigen Thread thematisiert wird - und Reisepass.

    Im niederländischen Ausweis = NEDERLANDSE IDENTITETSKAART gibt es überhaupt keinen Hinweis (!) dieser Art.

    Schon das spricht gegen die Idee (Schnapsidee?) den Zusatz im Grundbuch eingetragen.

    Im niederländischen Reisepass dagegen = PASPOORT steht der Familienname fettgedruckt in größeren Buchstaben, und erst eine Zeile darunter, also nicht (!) unmittelbar beim Familiennamen steht in einer kleineren Schrift mager der Zusatz e/v + Name des Ehegatten.

    Das spricht nicht nur von der grafischen Darstellung gegen einen Namensbestandteil, sondern dieser liegt m. E. deshalb nicht vor, weil er im nationalen Identitätspapier, dem Ausweis, gerade fehlt.

    Wie dem auch sei:

    Ich habe Euch gesagt, nach meiner Erinnerung trägt das niederl. Grundbuch ohne den Zusatz ein.

    Wenn ihr wo anruft, dann bei einer niederländischen Anwaltskanzlei oder bei der "Kadaster-Behörde. Das wäre mein Tipp.

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  • Ich würde den Namen eintragen und das Ehefrau-von-Gedöns weglassen, da nicht Namensbestandteil.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Wenn ihr wo anruft, dann bei einer niederländischen Anwaltskanzlei oder bei der "Kadaster-Behörde. Das wäre mein Tipp.

    :daumenrau

    Gute Idee. Aber unabhängig davon: Grundlage für die Eintragung ist der § 15 Abs 1 Buchst a GBV. Zusätze nach deutschem Namensrecht werden dabei ins Grundbuch eingetragen. Wäre die Erwerberin deutsch, würde die Eintragung also z.B. "Wilma Adler, geb. Falke" lauten. Gemäß dem o.g. Merkblatt ist das "e/v" (= "verh.") in den Niederlanden gleichfalls ein "offizieller" Namenszusatz, der - wie das "geb." - dann ebenso ins (deutsche) Grundbuch gehören würde.

  • Wenn ihr wo anruft, dann bei einer niederländischen Anwaltskanzlei oder bei der "Kadaster-Behörde. Das wäre mein Tipp.

    :daumenrau

    Gute Idee. Aber unabhängig davon: Grundlage für die Eintragung ist der § 15 Abs 1 Buchst a GBV. Zusätze nach deutschem Namensrecht werden dabei ins Grundbuch eingetragen. Wäre die Erwerberin deutsch, würde die Eintragung also z.B. "Wilma Adler, geb. Falke" lauten. Gemäß dem o.g. Merkblatt ist das "e/v" (= "verh.") in den Niederlanden gleichfalls ein "offizieller" Namenszusatz, der - wie das "geb." - dann ebenso ins (deutsche) Grundbuch gehören würde.

    Das ist SO der Broschüre nicht zu entnehmen. Da steht nicht, dass es Bestandteil des Namens wäre (andernfalls würde der Bestandteil ja im niederländischen Ausweis auftauchen), sondern dass er ein offizieller Zusatz ist. Das steht m. E. deshalb so in der Broschüre, weil da erklärt wird, dass man offiziell nicht den Namen des Ehepartners annehmen kann, das aber gewohnheitsrechtlich duldet. Damit wird aber der Name des Ehemannes, nach dem man nicht heißt, kein Namensbestandteil. Jedenfalls steht das da nicht. Und nochmals das Totschlagsargument: warum steht‘s dann nicht im Niederländischen Ausweis?

    DESIRE IS THE HURDLE TO SALVATION AND TIES ONE TO SAMSARA

  • Wie die Ehefrau im Grundbuch eingetragen wird und welchem Zusatz, hängt aber auch davon ab, wie die Erwerberin es selbst mit der Bezeichnung hält (Ausfluss des Persönlichkeitsrechts; Beschluss des LG Köln vom 24.07.1975, 11 T 103/75). Das Merkblatt hätte ich wegen des „offiziell“ so verstanden, dass das niederländische „Martha Huber, verh. Maier“ dem deutschen „Martha Maier, geb. Huber“ entspricht. Muß natürlich nicht so sein. Aber in der Urkunde hat sie sich offenbar so bezeichnet. Vielleicht sollte man einfach sie selbst fragen.

  • Jetzt bin ich erst mal in Urlaub.
    Üblicherweise erhalte ich die von den Notaren erbetenen Kopien der Ausweisdokumente ohne weiteres übersandt. Davon gehe ich zunächst auch hier aus.
    Nach meinem Urlaub sehe ich dann weiter.
    Danke an alle!

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