Hallo,
ich habe folgendes Problem:
eine Schwester (geb. 1961 in Polen) will nach ihrem verstorbenen Bruder (unverheiratet und kinderlos; geb. 1953 in Polen) einen Erbschein beantragen. Die beiden Kinder haben in jedem Fall dieselbe, vorverstorbene unverheiratete Mutter.
Hinsichtlich des Vaters/der Väter trägt die Schwester vor, dass dieser/diese unbekannt sind. Es seien lediglich Vornamen des Erzeugers im Geburtenbuch eingetragen worden.
Nunmehr hat die Schwester ihre internationale polnische Geburtsurkunde und die ihres Bruders vorgelegt. Bei der Schwester ist als Vater lediglich der Vorname STANISLAW eingetragen. Beim Nachname befindet sich ein Strich.
Beim Bruder lautet der Vorname des Vaters Herbert. Beim Nachname steht N...... Dieser ist identisch mit dem Nachnamen der Schwester und der gemeinsamen Mutter.
Zu den Vätern kann die Schwester keine Angaben machen, da nie Kontakt bestand.
Hat jemand Erfahrungen mit der Vorgehensweise der polnischen Standesbeamten in diesen Fällen.