Am 09.07. hat der Betreuer erfahren, dass ein überschuldeter Onkel des Betreuten verstorben ist.
Bereits vor diesem Zeitpunkt befand sich der Betreute im Ausland zu Besuch bei seinen Großeltern, wo er sich immer noch befindet.
Der Betreuer wird die Erbschaft jetzt innerhalb der Ausschlagungsfrist ausschlagen. Die betreuungsgerichtliche Genehmigung zu dieser Ausschlagung hat der Betreuer bereits beantragt.
Wo hat jetzt die Zustellung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung an den Betreuten zu erfolgen ?
Muss die Genehmigung dem Betreuten im Ausland an seinem jetzigen Aufenthaltsort zugestellt werden oder genügt die Zustellung an seine Wohnungsadresse hier in Deutschland ?
Oder ist evtl. noch ein Abwesenheitspfleger nach § 1911 Abs. 2 BGB wegen der Anhörung und Zustellung zu bestellen ?