Abtretung NACH Zuschlag

  • Guten Morgen :)
    der Ersteher möchte seine Rechte aus dem Zuschlagsbeschluss an einen Dritten abtreten.
    Ist das NACH Zuschlagserteilung überhaupt möglich?

  • Der Ersteher kann auch vor Zuschlag nichts abtreten. Vor Zuschlag gibt es keinen Ersteher. Bis dahin gibt es einen Meistbietenden.

    Das ist jetzt weniger eine Belehrung, als mehr die Antwort/Lösung, die sich aus der Verwendung der richtigen Begriffe ergibt.
    Der Meistbietende kann die Ansprüche aus dem Meistgebot abtreten. Nach Zuschlagserteilung gibt es keinen Meistbietenden mehr. Der Anspruch wurde erfüllt.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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