Erblasserin hat im handschriftlichen Testament Sohn und die Enkeltöchter der vorverstorbenen Tochter bedacht. Testament wurde im Termin eröffnet und vom Sohn gleichzeitig Erbscheinsantrag gestellt.
Beide Enkeltöchter haben, noch bevor die Anhörung und Übersendung der Testamentskopie erfolgt ist, die Ausschlagung erklärt. Die Ausschlagung erfolgte bei einer, da sie " ... mit der Sache nichts zu tun haben möchte ...", und bei der anderen " ... aus persönlichen Gründen. Über den Nachlass ist nichts bekannt". Ausschlagung erfolgte aus allen Berufungsgründen. Die Anhörung als Miterben war damit ja hinfällig.
Der Erbscheinsantrag wurde berichtigt und der Sohn als Alleinerbe im Erbschein aufgeführt.
Nach Erhalt der Kostenrechnung wurden die beiden nun hellhörig und haben die Anfechtung ihrer Ausschlagung erklärt. Ihnen war wohl nicht bekannt, dass es ein Testament gibt und sie hätten gern den letzten Willen ihrer Oma erfüllt und es war ihnen nicht bekannt, dass die Oma keine Schulden, wovon sie ausgegangen sind, hinterlassen hat. Die Niederschrift wurde dem Erben zu Kenntnis übersandt. Dieser war über den Inhalt völlig entsetzt.
Egal, für mich liegt auch kein erkennbarer Irrtum vor, der eine Anfechtung begründen würde und damit die Einziehung des Erbscheins nach sich ziehen würde.
Nun aber die Frage, wie formell weiter zu verfahren ist. Eigentlich prüfe ich Ausschlagung und Anfechtung im Erbscheinsverfahren. Dieser ist aber bereits erteilt und einen neuen Antrag hab ich nicht. Jemand eine Idee wie ich die Anfechtung vom Tisch bekomme?