Eingehendes Zustellungsersuchen

  • Hallo zusammen,
    ich hatte ein eingehendes Zustellungsersuchen aus dem europäischen Ausland. Dieses habe ich ordnungsgemäß zugestellt und das Zustellungszeugnis zurückgesandt.
    Nun hat die beklagte Partei sich einen Anwalt genommen und dieser reicht mir eine Klageerwiderung zur Akte.
    Muss ich diese für die beklagte Partei nun ins Ausland zustellen?
    Oder läuft dies gar nicht über unser Amtsgericht?

    LG und danke für eure Hilfe

  • Meiner Meinung nach ist die Sache mit Zustellung der Unterlagen erledigt. Ich würde dem Anwalt die Unterlagen zur Entlastung zurücksenden mit dem Hinweis, dass hier lediglich die Unterlagen an die Partei zugestellt werden, das Gericht jedoch nichts weiter mit dem ausländischen Verfahren zu tun hat. Sämtliche Unterlagen sind direkt dorthin einzureichen.

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