Hallo zusammen,
ich hatte ein eingehendes Zustellungsersuchen aus dem europäischen Ausland. Dieses habe ich ordnungsgemäß zugestellt und das Zustellungszeugnis zurückgesandt.
Nun hat die beklagte Partei sich einen Anwalt genommen und dieser reicht mir eine Klageerwiderung zur Akte.
Muss ich diese für die beklagte Partei nun ins Ausland zustellen?
Oder läuft dies gar nicht über unser Amtsgericht?
LG und danke für eure Hilfe