ich hab hier einen Fall bei dem ich Hilfe benötige.
Im Grundbuch eingetragen als Gläubiger: R-Bank AG
Diese wurde auf mit der E-Bank AG auf die D-Bank AG verschmolzen. Danach umfirmiert in EU-AG, danach umfirmiert in H-Bank AG.
Aufgrund Ausgliederung wurde ein Teil des Vermögens der H-Bank AG übertragen
auf HF GmbH. Die HF-GmbH hat einen Formwechsel in die HF GmbH & Co KG vorgenommen
Komplementär: T-GmbH Kommanditist: erst H-Bank AG dann ausgeschieden und Eintritt C-AG.
T-GmbH ausgeschieden , Gesellschaft aufgelöst --> Anwachsung/Übergang auf C-AG
(aufgr. Notarbescheinigung, HR-Anmeldung bzgl. Vorgänge in der KG)
C-Bank bewilligt jetzt die Abtretung der GS an sich selbst.
Ferner wurde vorgelegt, ein Auszug des Ausgliederungs-und Übergabevertrag nur mit allgemeinen Angaben Kundengeschäft und dazugehörige Grundschulden.
Weiterhin hat die H Bank AG als Gläubigerin für den Rest falls die Ausgliederung nicht wirksam ist die Abtretung ebenso getätigt.
Abtretung eintragbar?
Oder Abtretung ablehnen und Rechtsnachfolge eintragen und bzgl. Ausgliederungsvertrag die Bezeichnung der GS im Wege der Zwvfg nachverlangen?