Guten Morgen,
mir liegt in einer Betreuungssache der Antrag auf Genehmigung der Erbausschlagung vor.
Vorgetragen wird unter anderem, dass der Verstorbene im Leistungsbezug des Sozialamtes gestanden habe (dort mache ich eine Anfrage) und dass ein Girokonto mit unbekanntem Guthaben vorhanden sei.
Der Verstorbene war Jahrgang 1956. Auch wenn er im Leistungsbezug stand, hätte er "Vermögen" haben dürfen.
Kann ich von der Betreuerin verlangen, dass sie sich in die Wohnung des Verstorbenen begibt und dort nach Kontoauszügen sucht? Ich wüsste ansonsten nicht, wie die Überschuldung des Nachlasses nachgewiesen werden soll.
Vielen Dank!
Stempelchen