Geldstrafe und Kosten - Insolvenzverfahren in der Slowakei

  • Ich habe gegen einen slowakischen Staatsbürger mit Wohnsitz in der Slowakei Geldstrafe und Verfahrenskosten zu vollstrecken. Es ist nun eine Mitteilung eines slowakischen Insolvenzverwalters (so sehe ich das jedenfalls) in slowakischer und englischer Sprache eingegangen, aus der sich ergibt, dass offensichtlich in der Slowakei ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Nach dem Schreiben sind Forderungen dort binnen 45 Tagen anzumelden.

    Hatte jemand einen solchen Fall bereits?
    Sollte man hier anmelden? Falls ja, auch die Geldstrafe (in Deutschland ja nachrangige Forderung)?
    Falls ja, wie läuft die Anmeldung ab?

    Derzeit ist in diesem Fall bereits die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet und der Verurteilte zur Festnahme national ausgeschrieben.

    Vielen Dank an die erfahreneren Kollegen/Kolleginnen!

  • Einen Fall dieser Art hatte ich bisher nicht, sodass ich leider nicht aus eigener Erfahrung sprechen kann.
    Grundsätzlich würde ich es aber hinsichtlich der Geldstrafe bei der Ausschreibung belassen.
    Inwieweit eine Kostenanmeldung sinnvoll ist, kann ich nicht beurteilen; an unserer Behörde werden Kosten zum Insolvenzverfahren regelmäßig erst ab einem Betrag von 250 EUR angemeldet.
    In der Praxis sind Zahlungen meist ohnehin nicht zu erwarten oder die Quote fällt gerade bei kleineren Kostenbeträgen so minimal aus, dass sich der Aufwand kaum lohnt.

    Gibt es an eurer Behörde evtl. einen Auslandsreferenten o.Ä.? Vielleicht könnte auch der hier weiterhelfen.

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