Trotz Flurbereinigung Sicherungshypothek

  • Hallo ihr Lieben!

    Tolle Sache in Vertretung. Eingetragen wurde eine Sicherungshypothek trotz bereits vorliegender Ausführungsanordnung (was leider nicht aus der Akte ersichtlich war). Das Ersuchen liegt dem Grundbuchamt -aufgrund fehlender UB- noch nicht vor. Die Eintragungsbekanntmachung sind auch noch nicht versandt wurden. Hat jemand eine Idee, wie man die Sache retten könnte? Vielen Dank!

  • Hilft Dir Schöner/Stöber, 15. Aufl., Fn. 25 zu Rz. 4044 weiter (Einleitung eines Löschungsverfahrens nach § 84 GBO auf Anregung der Flurbereinigungsbehörde)?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • OLG FFM hatte zwar die Anregung der Flurbereinigungsbehörde gewollt, der § 84 GBO gibt Dir aber auch die Möglichkeit, von Amts wegen tätig zu werden. Anlaß hättest Du ja und die Gegenstandslosigkeit der Eintragung gem. § 84 II lit. a) GBO liegt auf der Hand. Ich denke, der Weg ist anhören und löschen.

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  • Ok vielen Dank!

    Dachte es gäbe vielleicht eine Mögichkeit das Verfahren zu umgehen. Der Gläubigerin ist es ja letztendlich "egal" an welchem Grundstück das Recht eingetragen ist. Ist zwar korrekt, das kein Recht entstehen kann an einem Grundstück, welches nicht exstiert, aber ist auch echt unschön ein Recht zu löschen, welches man dann identisch wieder einträgt. Naja lässt sich dann vermutlich nicht ändern...

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