Ich habe folgenden Fall:
Es soll ein Sondernutzungsrecht am Aufzug in der Weise begründet und einer Einheit zugeordnet werden, dass der Berechtigte unter Ausschluss der übrigen Wohnungseigentümer berechtigt ist, den Aufzug ab dem 1. OG ins Dachgeschoss zu nutzen.
Ist das so möglich? Ich kann zu diesem Thema leider nichts finden.
Vielen Dank im Voraus!