Amtswiderspruch und Grundbuchberichtigung

  • 1992 erfolgte ein Eigentumswechsel auf die Eheleute A und B, obwohl die GVO ausdrücklich nicht erteilt worden war. Amtswiderspruch ist eingetragen. Jetzt legt die miteingetragene Ehefrau eine Ausfertigung des Erbscheins nach ihrem Ehemann vor und beantragt Grundbuchberichtigung auf sich als Alleinerbin. Hab in der Kommentierung gefunden, dass der Widerspruch weder die Wirkung einer Verfügungsbeschränkung hat noch die Vermutung des § 891 BGB entkräftet: eine Verfügung des eingetragenen Berechtigten über das von dem Widerspruch betroffene Recht hat das GBA grundsätzlich solange ungeachtet des Widerspruchs zu vollziehen, bis die Unrichtigkeit des Grundbuchs nicht nur glaubhaft ist, sondern feststeht. Kann ich demzufolge die Grundbuchberichtigung aufgrund Erbfolge vollziehen?:oops:

  • Du kannst nicht nur, Du mußt sogar.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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