Folgendes Problem beschäftigt mich leider auch am Wochenende:
Der im Grundbuch eingetragene befreite Vorerbe A übeträgt seinen Grundbesitz unentgeltlich an B.
Die ursprüngliche Erbfolge beruht auf einem Erbschein. Danach ist A befreiter Vorerbe, B Nacherbe und wiederum befreiter Vorerbe. (Angaben zum Nachnacherben und Eintritt der jeweiligen Nacherbfolge folgen). Außerdem ist für B Testamentsvollstreckung angeordnet. Dazu gibt es ein TV-Zeugnis, wonach sich die TV nur auf B bezieht und eine Dauervollstreckung sein soll.
Ich deute das als eine Anordnung nach § 2222 BGB nebst zusätzlicher Dauervollstreckung nach Eintritt des (ersten) Nacherbfalls.
An der Übergabe sind A, B und der TV beteiligt. Sie beantragen die Umschreibung auf B und die Löschung, des NE- und TV-Vermerks.
Nun meine Überlegungen:
Der TV kann für den Nacherben B der Löschung des NE-Vermerks zustimmen. Da es jedoch eine weitere Nacherbfolge (und eben nicht einer Ersatznacherbfolge) gibt, bedarf es zur Löschung der Zustimmung der weiteren Nacherben. Anderenfalls müsste der NE-Vermerk übernommen werden.
Zum anderen wüsste ich nicht, weshalb der TV-Vermerk gelöscht werden kann. Wie oben ausgeführt, verstehe ich das TV-Zeugnis dahingehend, dass wegen der Dauervollstreckung keine Löschung in Betracht kommt. Alleine auf Grund der Löschungsbewilligung des TV kann ich ja kaum löschen, da überhaupt nicht ersichtlich ist, weshalb eine diesbezügliche Unrichtigkeit oder Beenidung der TV vorliegen sollte.
Teilt ihr meine beiden Bedenken?