Verfahrenswert familiengerichtliche Genehmigung bei einer Erbauseinandersetzung

  • Guten Morgen, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich hab hier ein Verfahren für eine familiengerichtliche Genehmigung bezüglich eines Erbauseinandersetzungsvertrages. Das minderjährige Kind ist Erbe zu 1/6 geworden.
    Das Barvermögen beträgt 405.265,63 € wovon dem Kind50.658,20 € zustehen. Das Grundstück hat einen Wert von 125.000,00 € wovon demKind 15.625,00 € zustehen würden. Somit beträgt die Summe des Erbes insgesamtfür das Kind 66.283,20 €.
    Nun wird im Wege der Erbauseinandersetzung das Grundstückauf das Kind und seine Mutter zu je ½ übertragen. Dies ergibt für das Kindeinen Abzug vom Erbe in Höhe von 62.500,00 €. Nun hatten wohl manche Erben,unter anderem auch das Kind und die Mutter vorher Zahlungen aus dem Erbeerhalten. Für das Kind ist ein Betrag von 9.403,67 € aufgeführt. Somit ergibtsich ein Minus für das Kind in Höhe von 5.620,47 €. Diesen Betrag soll er andie Erbengemeinschaft als Ausgleichzahlung leisten.
    Jetzt steh ich auf dem Schlauch, was für einenVerfahrenswert ich nehme, oder ob ich Kosten überhaupt erhebe.

  • Die Kosten trägt im Regelfall - nach Maßgabe der Vorbemerkung 1.3.1 Abs. 2 KV FamGKG - das minderjährige Kind. Maßgeblicher Wert ist der Anteil des Kindes am Gesamtwert des Nachlasses, §§ 36, 46 FamGKG.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Okay also würde ich dann von den 66.283,20 € ausgehen und davon den Kaufpreis des Grundstückes und die Ausgleichszahlungen nicht abziehen?

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