• Liebes Forum,

    ich bitte um eure Hilfe in folgendem Fall:

    Ich muss den Betroffenen in 2 Sachen zwingend anhören.
    Das Problem besteht darin, dass er zu Ladungen nicht erscheint und in seiner Wohnung kann man ihn nicht antreffen. Er macht die Tür nicht auf, alle Rollläden sind unten etc.
    Auch der Betreuer hat bisher kein Kontakt herstellen können.

    Briefe und ZUs kommen mittlerweile alle unzustellbar zurück. Briefkasten dermaßen überfüllt.


    Ich frage mich Folgendes: Könnte man in dieser Konstellation einen Verfahrenspfleger bestellen?
    Andere Möglichkeiten sehe ich nicht, ihr?

  • Um was geht's denn bei den Anhörungen? Wie hat der Richter ihn angehört? Welches Krankheitsbild liegt vor? Ist der Betroffene überhaupt betreubar?

    Erbauseinandersetzung und Vergütung.

    Der Richter hat ihn gar nicht angehört. Er hat die vorläufige Betreuung einfach verlängert. M.E. nach ist er das nicht

  • Mal ganz Ernst, Lebt er denn noch? Vielleicht sollte der Betreuer mal eine Vermisstenanzeige stellen. Dann kann auch die Wohnung geöffnet werden, auch wenn es noch nicht riecht.

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  • Um was geht's denn bei den Anhörungen? Wie hat der Richter ihn angehört? Welches Krankheitsbild liegt vor? Ist der Betroffene überhaupt betreubar?

    Erbauseinandersetzung und Vergütung.


    Grundsätzlich empfiehlt es sich bei mobilen Betreuten, die ins Gericht geladen werden, in der Ladung auf § 34 Abs. 3 FamFG hinzuweisen.

    Dann kann man auch entscheiden, wenn diese keine Muße haben, sich auf den Weg zu machen.


    In deinem speziellen Fall würde mich interessieren, ob der Betreuer auch die Postangelegenheiten übertragen erhalten hat. Falls nein, sollte er dies umgehend beantragen. Sonst könnte ggf. ein Schaden für den Betreuten entstehen, wenn Frist versäumt werden usw.

  • Ein Verfahrenspfleger bringt dich hier nicht wirklich weiter. Auch der muss den Betroffenen anhören und seinen vermutlichen Willen ermitteln.
    Wenn der Richter den Betroffenen noch nie gesehen hat und auch der Betreuer nicht und der Briefkasten überläuft, stellt sich mir hier auch ernsthaft die Frage, was eigentlich mit dem Betroffenen ist. Was sagt der der Betreuer? Hat der mal die Nachbarn oder mögliche Verwandte gefragt?
    Wenn der Betroffene ab und an gesehen oder gehört wird und sich nur "verschanzt", weil er keine Hilfe möchte, würde ich die Akte dem Richter vorlegen mit der Bitte um Prüfung, ob die Betreuung aufgehoben werden kann.
    Wenn keiner den Betroffenen seit längerer Zeit gehört und gesehen hat, sollte der Betreuer tatsächlich mal über eine Wohnungsöffnung nachdenken.
    Solange das nicht geklärt ist, würde ich hier erst mal abwarten und keine Entscheidung ins Blaue treffen.

  • Danke euch für die Antworten.
    Der Betroffene lebt noch.
    Das Problem ist halt auch, dass die Ladungen mittlerweile auch zurückkommen.
    Postangelegenheiten sind bisher nicht in der Betreuung, darauf werde ich den Betreuer hinweisen.
    Andernfalls lege ich wegen Nichtbetreubarkeit wirklich dem Richter zur Aufhebung vor.

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